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Die beiden Kernkurse für Ärztinnen und Ärzte
Wer Berufsrecht und Berufsethik als Arzt oder Ärztin systematisch auffrischen möchte, beginnt am besten mit zwei Kursen, die sich ergänzen.
Berufsrecht kompakt: Berufsordnung, Rüge und berufsgerichtliches Verfahren
Der Kurs (3 Stunden) führt durch die (Muster-)Berufsordnung, die Heilberufe-Kammergesetze der Länder und die Frage, was passiert, wenn die Kammer Pflichtverletzungen aufgreift: von der Rüge bis zum berufsgerichtlichen Verfahren. Er richtet sich an Ärztinnen, Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte.
Medizinethik im Alltag: ethische Fallbesprechung
Der Kurs (2 Stunden) vermittelt Grundlagen und Werkzeuge der Medizinethik für den Behandlungsalltag: wie sich ethische Konflikte erkennen lassen, wie der Wille von Patientinnen und Patienten berücksichtigt wird und wie eine strukturierte Fallbesprechung abläuft.
Der Rechtsrahmen: MBO-Ä, Landesrecht und Approbation
Das ärztliche Berufsrecht in Deutschland ist mehrschichtig. Die Musterberufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte (MBO-Ä) wird von den Deutschen Ärztetagen beschlossen; sie ist ein Modell und bindet nur, soweit die jeweilige Landesärztekammer sie in ihre Berufsordnung übernimmt. Die Bundesärztekammer veröffentlicht die aktuelle Fassung auf ihrer Berufsrechtsseite.
Das Kammerrecht selbst, also Aufgaben der Kammern und Verfahren bei Pflichtverletzungen, steht in den Heilberufe-Kammergesetzen der Länder. Ein einheitliches Bundesgesetz dafür gibt es nicht. Maßgeblich für Sie sind deshalb immer die Regeln des Landes, in dem Sie Mitglied der Ärztekammer sind.
Die Grundlage der Berufsausübung ist die Approbation. § 3 der Bundesärzteordnung nennt ihre Voraussetzungen, darunter Zuverlässigkeit, gesundheitliche Eignung, abgeschlossenes Studium und die erforderlichen Sprachkenntnisse.
| Ebene | Quelle | Wirkung |
|---|---|---|
| Bund | Bundesärzteordnung (§ 3: Approbation) | Zugang zum Beruf |
| Land | Heilberufe-Kammergesetz des Landes | Kammeraufgaben, Berufsaufsicht, Verfahren |
| Landesärztekammer | Berufsordnung auf Grundlage der MBO-Ä | Berufspflichten der Kammermitglieder |
Was die Landesärztekammer für Sie tut und von Ihnen verlangt
Die Landesärztekammer ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, der Sie als Ärztin oder Arzt kraft Gesetzes angehören, wenn Sie in ihrem Bereich tätig sind. Sie vertritt die Berufsinteressen, ordnet Weiterbildung und Fortbildung durch Satzung und überwacht die Berufspflichten. Praktisch bedeutet das:
- Berufsordnung: Sie bindet Sie als Satzung Ihrer Kammer.
- Weiterbildung und Fortbildung: Die Kammer regelt Weiterbildungsordnung und Fortbildungsnachweis, siehe Fortbildungspflicht.
- Berufsaufsicht: Beschwerden prüft die Kammer; mögliche Ergebnisse sind Einstellung, Rüge oder Antrag beim Berufsgericht, siehe Berufsgerichtliches Verfahren.
- Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen: Sie begutachten Behandlungsfehlervorwürfe auf Antrag der Patientin oder des Patienten kostenfrei.
Die Approbation entzieht oder ruhen lässt nicht die Kammer, sondern eine staatliche Behörde.
Die Musterberufsordnung im Aufbau: Was die MBO-Ä regelt
Die MBO-Ä beginnt mit einer Präambel zum ärztlichen Berufsethos und regelt dann die Berufsausübung und das Verhalten gegenüber Patientinnen und Patienten, Kolleginnen und Kollegen sowie Dritten. Für die tägliche Praxis sind diese Paragrafen am wichtigsten:
| Vorschrift | Gegenstand | Alltagsbezug | Weiterführend |
|---|---|---|---|
| § 2 Abs. 6 | Anfragen der Kammer | Antwort in angemessener Frist | Stellungnahme an die Kammer |
| § 7 | Behandlungsgrundsätze, Abs. 4 Fernbehandlung, Abs. 5 Vertrauenspersonen | Patientenwille, Videosprechstunde | Fernbehandlung |
| § 9 | Schweigepflicht | Auskünfte an Angehörige, Kammer, Versicherer | Schweigepflicht erklärt |
| § 10 | Dokumentationspflichten; Abs. 2: erste Kopie kostenfrei (2026) | Führen und Herausgabe der Akte | Patientenakte erklärt |
| § 16 | Beistand für Sterbende | Lebensende | Sterbewunsch und Suizidassistenz |
| § 17 | Niederlassung und Praxissitz; Abs. 1 jetzt mit Telemedizin | Praxisorganisation | – |
| § 27 Abs. 3 | Berufswidrige Werbung | Praxiswebsite, Social Media | Werbung für Heilberufe |
| §§ 30 bis 33 | Unabhängigkeit, Zuweisung, Zuwendungen, Zusammenarbeit | Verträge mit Dritten | Korruption vermeiden |
Eine fortlaufende Erklärung des Aufbaus bietet der Ratgeber Die Musterberufsordnung (MBO-Ä) erklärt. Paragrafennummern der Berufsordnung Ihrer Landesärztekammer können von der Muster-Fassung abweichen.
Was der 130. Deutsche Ärztetag 2026 an der MBO-Ä geändert hat
Der 130. Deutsche Ärztetag hat am 13.05.2026 in Hannover die MBO-Ä geändert. Für den Alltag in Praxis und Klinik sind unter anderem diese Punkte wichtig:
- § 10 Abs. 2 (Dokumentation): Die erste Kopie der Patientenakte ist kostenfrei.
- § 7 Abs. 5 (Behandlungsgrundsätze): Der Begriff „Vertrauenspersonen“ ersetzt „Angehörige“.
- § 17 Abs. 1 (Niederlassung): Die Regel zum festen Praxissitz erfasst nun ausdrücklich auch die Telemedizin.
- Auch § 15 und § 17 Abs. 2 und 3a wurden geändert.
Beachten Sie: Die Änderungen der MBO-Ä gelten für Sie erst, wenn Ihre Landesärztekammer sie in ihre Berufsordnung übernommen hat. Lesen Sie deshalb den aktuellen Text Ihrer Kammer. Unsere Kurse arbeiten mit der Fassung von 2026 und weisen auf die Rolle des Landesrechts hin; ältere Kopien der Berufsordnung sind nicht mehr aktuell.
Wo im ärztlichen Alltag Konflikte entstehen
Berufsrechtliche und haftungsrechtliche Konflikte entstehen selten aus großen Grundsatzfragen. Sie entstehen aus Routinen: einer Einwilligung, die nicht nachweisbar ist, einer Akte, die später ergänzt wurde, einer Auskunft an Angehörige ohne Entbindung von der Schweigepflicht oder einer Praxiswerbung, die zu weit geht. Die folgenden Kurse bilden diese Konfliktfelder ab.
Sieben Fragen aus dem ärztlichen Alltag
Darf ich Angehörigen Auskunft geben?
Nur mit Einwilligung oder gesetzlicher Grundlage. Die BÄK/KBV-Hinweise (Stand 01.10.2025) behandeln unter anderem die Entbindung von der Schweigepflicht zwischen Ehegatten seit 01.01.2023 im Rahmen des § 1358 BGB. Der Ratgeber Schweigepflicht erklärt führt durch die Fallgruppen.
Wie dokumentiere ich Aufklärung nachweisbar?
Weil die Behandlerseite nach § 630h Abs. 2 BGB Aufklärung und Einwilligung beweisen muss, zählt, was in der Akte steht. Siehe Aufklärung und Einwilligung erklärt.
Darf ich die Akte nachträglich ergänzen?
Nur so, dass der ursprüngliche Inhalt erkennbar bleibt und das Datum der Änderung feststeht (§ 630f Abs. 1 BGB).
Was gilt für die Herausgabe der Akte?
§ 630g BGB regelt die Einsicht; die MBO-Ä sieht seit 2026 in § 10 Abs. 2 die kostenfreie erste Kopie vor, sobald Ihre Kammer das übernommen hat.
Darf ich per Video behandeln?
Ausschließliche Fernbehandlung ist nach § 7 Abs. 4 MBO-Ä im Einzelfall zulässig, wenn sie ärztlich vertretbar ist, die erforderliche Sorgfalt gewahrt bleibt und die Patientin oder der Patient über die Besonderheiten informiert wird.
Was darf meine Praxiswebsite?
Berufswidrige Werbung ist nach § 27 Abs. 3 MBO-Ä untersagt: anpreisend, irreführend, vergleichend. Daneben gelten das Heilmittelwerbegesetz und das Wettbewerbsrecht. Siehe Werbung für Heilberufe.
Wann wird es strafrechtlich?
Bei der Verletzung von Privatgeheimnissen (§ 203 StGB) sowie bei Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen (§§ 299a, 299b StGB, jeweils bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe).
Kurse: Aufklärung, Dokumentation und Schweigepflicht
Nach § 630d BGB ist die Einwilligung nur wirksam, wenn zuvor nach § 630e BGB aufgeklärt wurde; nach § 630h Abs. 2 BGB muss die Behandlerseite beweisen, dass sie ordnungsgemäß aufgeklärt hat und die Einwilligung vorlag. Die Dokumentation regelt § 630f BGB (zeitnah, Änderungen nur, wenn der ursprüngliche Inhalt erkennbar bleibt, zehnjährige Aufbewahrung, soweit nichts anderes gilt). Die Schweigepflicht ist strafbewehrt (§ 203 StGB) und berufsrechtlich in § 9 MBO-Ä verankert.
| Kurs | Bearbeitungsdauer | Preis |
|---|---|---|
| Aufklärung und Einwilligung rechtssicher gestalten (§ 630e BGB) | 2 Std. | 89 € |
| Die Patientenakte: Dokumentation nach § 630f BGB | 2 Std. | 89 € |
| Schweigepflicht und Datenschutz in Praxis und Klinik | 2 Std. | 89 € |
Kurse: Fernbehandlung, ePA und KI
§ 7 Abs. 4 MBO-Ä verlangt grundsätzlich die Beratung und Behandlung im persönlichen Kontakt; eine ausschließliche Fernbehandlung ist im Einzelfall zulässig, wenn sie ärztlich vertretbar ist, die erforderliche Sorgfalt gewahrt bleibt und die Patientin oder der Patient über die Besonderheiten informiert wird. Die elektronische Patientenakte ist in § 341 SGB V geregelt; die Übertragung von Behandlungsdaten in die ePA regelt § 347 SGB V. Beim Einsatz von KI nennt die Praxisempfehlung von BÄK und KBV die volle Geltung der Schweigepflicht.
Kurse: Werbung, Abrechnung und Korruption
Berufswidrige Werbung ist nach § 27 Abs. 3 MBO-Ä untersagt; dazu zählt anpreisende, irreführende und vergleichende Werbung. Wirtschaftliche Fragen berühren GOÄ, EBM und IGeL; die Reform der GOÄ ist laut Bundesärztekammer noch nicht in Kraft, bis dahin gilt die bestehende GOÄ. Unabhängigkeit und Zuwendungen regeln §§ 30 bis 33 MBO-Ä; strafrechtlich sind Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen in §§ 299a und 299b StGB erfasst.
Kurse: Patientensicherheit, Behandlungsfehlervorwurf und schwierige Situationen
Die QM-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses beschreibt Risiko- und Fehlermanagement; Fehlermeldesysteme (CIRS) arbeiten freiwillig, anonym und sanktionsfrei. Wenn ein Behandlungsfehler vorgeworfen wird, bieten die Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der Ärztekammern ein für Patientinnen und Patienten kostenfreies Verfahren; der Rechtsweg bleibt offen. Unsere Kurse bereiten Sie auf die Reaktion, aber auch auf Gespräche, Gewalt und Belastung vor.
Wenn die Kammer schreibt: Orientierung in vier Schritten
Ein Schreiben der Kammer bedeutet nicht, dass Sie gegen Berufspflichten verstoßen haben. Gehen Sie so vor:
- Frist notieren und Schreiben vollständig lesen.
- Akte sichern und Versicherung informieren.
- Beratung einholen, wenn Geldbuße, Berufsgericht oder Strafverfahren im Raum stehen.
- Sachlich und belegt antworten: Stellungnahme an die Kammer schreiben.
Den Ablauf von Rüge und Berufsgericht erklärt der Ratgeber Rüge und berufsgerichtliches Verfahren Schritt für Schritt. Das Programm Aufarbeitung nach Beschwerde oder Kammerverfahren vertieft das in fünf Kursen.
Kurse: Lebensende und Selbstbestimmung
Patientenverfügung (§ 1827 BGB), Vorsorgevollmacht und die gesetzliche Notvertretung unter Ehegatten (§ 1358 BGB) prägen Entscheidungen bei nicht einwilligungsfähigen Patientinnen und Patienten. Zur Suizidhilfe hat das Bundesverfassungsgericht am 26.02.2020 § 217 StGB für nichtig erklärt; eine bundesgesetzliche Regelung fehlt nach unserem Quellenstand. § 16 MBO-Ä regelt den Beistand für Sterbende.
Programm: Berufsrecht für Ärztinnen und Ärzte
Das Programm Berufsrecht für Ärztinnen und Ärzte kombiniert sechs Kurse mit insgesamt 13 Lernstunden: Berufsrecht kompakt, Aufklärung und Einwilligung, Abrechnung (GOÄ und EBM), Korruption im Gesundheitswesen, Werbung und Fernbehandlung. Es kostet 399 € statt 574 € bei Einzelbuchung. Weitere Programme: Grundlagen und Patientensicherheit und Kommunikation.
Für im Ausland ausgebildete Ärztinnen und Ärzte
Zwei Kurse unterstützen die Vorbereitung auf die Anforderungen in Deutschland: Kenntnisprüfung (Berufsrecht, Patientenrechte und Aufklärung) und Fachsprachprüfung (Arzt-Patienten-Gespräch, Arztbrief und Übergabe). Die Kenntnisprüfung ist in § 37 der Approbationsordnung für Ärzte geregelt: eine mündlich-praktische Prüfung in deutscher Sprache. Das Bundesgesundheitsministerium meldete am 26.03.2026 die Verabschiedung eines Gesetzes zur Beschleunigung der Berufsanerkennung im Bundestag; das Inkrafttreten war für den 1. November 2026 vorgesehen. Den Stand von Bundesratsbeschluss und Bundesgesetzblatt konnten wir nicht bestätigen. Prüfen Sie ihn bei Ihrer Approbationsbehörde.
Die Kurse ersetzen keine Prüfungsvorbereitung der Behörden und geben keine Gewähr für das Bestehen.
Ratgeber für Ärztinnen und Ärzte
Kostenlose Hintergrundtexte: MBO-Ä erklärt, Aufklärung und Einwilligung, Schweigepflicht, Patientenakte, Werbung, Fortbildungspflicht, Glossar.
Fortbildung ohne Punkte: was unsere Kurse sind und was nicht
Fortbildungspunkte für Ärztinnen und Ärzte werden über die Anerkennung durch die Ärztekammern vergeben; die Empfehlungen der Bundesärztekammer zur ärztlichen Fortbildung (5. Auflage, Stand 20.11.2025) beschreiben die Kategorien und Anforderungen. Jede Kammer hat dazu eigene Regeln, die rechtliche Wirkung haben.
Diese Online-Fortbildung ist nicht von einer Ärzte-, Zahnärzte- oder anderen Kammer anerkannt; es werden keine Fortbildungspunkte vergeben. Die Kurse eignen sich als Selbstlernzeit und als Vertiefung zu Themen, die Ihnen im Alltag begegnen. Orientieren Sie sich für Ihre Pflichtfortbildung an den Vorgaben Ihrer Ärztekammer. Mehr dazu auf unserer Seite Fortbildungspflicht.
Für wen diese Kurse geeignet sind
- Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, die Aufklärung, Dokumentation, Werbung und Abrechnung rechtssicher organisieren möchten.
- Klinikärztinnen und Klinikärzte, die mit Fixierung, Patientenverfügungen, Fehlergesprächen und Teamkonflikten umgehen.
- Ärztinnen und Ärzte nach einem Behandlungsfehlervorwurf oder einer Kammeranfrage, die sich strukturiert vorbereiten möchten (siehe nach einer Beschwerde).
- Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung, die das Berufsrecht systematisch kennenlernen wollen.
- Im Ausland ausgebildete Ärztinnen und Ärzte, die sich auf Kenntnis- und Fachsprachprüfung vorbereiten.
So lernen Sie online
Sie melden sich an und beginnen sofort, auf Laptop, Tablet oder Smartphone. Jeder Kurs ist in Abschnitte gegliedert; die Bearbeitungsdauer beträgt je nach Kurs 1, 2 oder 3 Stunden. Die Abschlussprüfung besteht aus Multiple-Choice-Fragen (10, 15 oder 20 Fragen bei 1, 2 oder 3 Stunden); bestanden ist sie mit mindestens 80 % richtigen Antworten. Anschließend verfassen Sie eine kurze reflektierende Darstellung und laden Ihre Teilnahmebescheinigung herunter. Der Fortschritt wird automatisch gespeichert, sodass sich ein Kurs auf mehrere kurze Sitzungen zwischen Dienst und Sprechstunde verteilen lässt.
Diese Online-Fortbildung ist nicht von einer Ärzte-, Zahnärzte- oder anderen Kammer anerkannt; es werden keine Fortbildungspunkte vergeben. Die Teilnahmebescheinigung nennt die Bearbeitungsdauer in Stunden und dient als Nachweis Ihrer Selbstlernzeit, soweit Ihr Arbeitgeber oder Ihre Berufsorganisation das zulässt.
Jetzt starten
Beginnen Sie mit „Berufsrecht kompakt“ oder „Medizinethik im Alltag“ und ergänzen Sie einen Kurs zu dem Thema, das Ihnen in der Praxis am häufigsten begegnet. Alle Kurse finden Sie im Kurskatalog, die Übersicht aller Berufsgruppen unter Berufsethik und Berufsrecht.
Fragen
Welche Kurse sind für Ärztinnen und Ärzte der beste Einstieg?
Für das Berufsrecht empfehlen wir „Berufsrecht kompakt“ (3 Stunden, 129 €), für ethische Entscheidungen „Medizinethik im Alltag“ (2 Stunden, 89 €). Wer ein konkretes Thema hat, etwa Aufklärung, Dokumentation oder Werbung, wählt direkt den passenden Einzelkurs.
Gilt die MBO-Ä unmittelbar für mich?
Nicht unmittelbar. Die MBO-Ä ist eine Mustervorlage der Deutschen Ärztetage; verbindlich wird sie durch die Berufsordnung Ihrer Landesärztekammer. Prüfen Sie daher den Text Ihrer Kammer, vor allem nach den Änderungen des 130. Deutschen Ärztetages vom 13.05.2026. Unsere Kurse weisen auf diesen Unterschied hin.
Was hat sich 2026 in der MBO-Ä geändert?
Unter anderem: Die erste Kopie der Patientenakte ist kostenfrei (§ 10 Abs. 2), „Vertrauenspersonen“ ersetzt „Angehörige“ (§ 7 Abs. 5), und die Regel zum festen Praxissitz in § 17 Abs. 1 erfasst ausdrücklich die Telemedizin. Auch § 15 und § 17 Abs. 2 und 3a wurden geändert. Die Kurse arbeiten mit dieser Fassung.
Wer entscheidet über Rügen und berufsgerichtliche Verfahren?
Das richtet sich nach dem Heilberufe-Kammergesetz Ihres Landes; es gibt dazu kein einheitliches Bundesgesetz. Der Kurs „Berufsrecht kompakt“ erklärt den typischen Ablauf von der Rüge bis zum berufsgerichtlichen Verfahren und zeigt, wo die Landesregeln abweichen können. Für Ihren konkreten Fall ersetzt er keine Rechtsberatung.
Kann ich mit den Kursen Fortbildungspunkte sammeln?
Nein. Die Kurse sind nicht von einer Ärztekammer anerkannt, und es werden keine Fortbildungspunkte vergeben. Sie erhalten eine Teilnahmebescheinigung mit Bearbeitungsdauer. Für Punkte wenden Sie sich an Anbieter mit Kammeranerkennung; Ihre Kammer informiert über ihre Regeln.
Wie unterscheiden sich Ihre Kurse von einer Kammerveranstaltung?
Sie sind rein online, im eigenen Tempo und beruhen auf amtlichen Quellen wie Gesetzen, der Musterberufsordnung und Hinweisen der Bundesärztekammer. Sie bieten keine Kammeranerkennung und keine Punkte, dafür kurze, praxisnahe Einheiten von 1 bis 3 Stunden mit Fallbeispielen und Abschlussprüfung.
Hilft ein Kurs, wenn ich einen Behandlungsfehlervorwurf erhalten habe?
Der Kurs „Behandlungsfehlervorwurf: richtig reagieren“ ordnet Begriffe und Abläufe ein und zeigt, wie Sie Ihr Team, Ihre Dokumentation und das Gespräch mit Patientin oder Patient organisieren. Er ersetzt weder anwaltliche Beratung noch die Abstimmung mit Ihrem Haftpflichtversicherer.
Sind die Kurse auch für Ärztinnen und Ärzte aus dem Ausland geeignet?
Ja, es gibt zwei Kurse für die Kenntnisprüfung und die Fachsprachprüfung. Sie sind eine Vorbereitung und Orientierung; sie ersetzen weder die Anforderungen der Approbationsbehörde noch eine Garantie für das Bestehen der Prüfung.
Wie läuft ein Kurs ab und wie bestehe ich?
Alle Kurse sind online und im eigenen Tempo bearbeitbar, am Laptop, Tablet oder Smartphone. Am Ende steht eine Abschlussprüfung mit Multiple-Choice-Fragen (1 Stunde: 10 Fragen, 2 Stunden: 15, 3 Stunden: 20); bestanden ist sie ab 80 % richtiger Antworten. Danach verfassen Sie eine kurze reflektierende Darstellung und laden Ihre Teilnahmebescheinigung herunter. Der Fortschritt wird gespeichert, sodass Sie in mehreren Sitzungen lernen können.
Was kosten die Kurse?
Der Preis richtet sich nach der Bearbeitungsdauer: 59 € für einen Kurs von 1 Stunde, 89 € für 2 Stunden und 129 € für 3 Stunden. Es gibt kein Abonnement; Sie zahlen pro Kurs, der Zahlungsvorgang läuft über Stripe. Informationen zu Widerruf und Erstattung finden Sie unter Widerruf und Erstattung.
Vergeben die Kurse Fortbildungspunkte oder sind sie von einer Kammer anerkannt?
Nein. Ethicapraxis ist ein unabhängiger Anbieter. Die Kurse sind weder von der Bundesärztekammer oder einer Landesärztekammer noch von einer anderen Kammer, Behörde oder Stelle anerkannt oder genehmigt, und es werden keine Fortbildungspunkte vergeben. Sie erhalten eine Teilnahmebescheinigung mit der Bearbeitungsdauer in Stunden, die Sie für Ihre eigenen Unterlagen als Nachweis einer Selbstlernzeit nutzen können, soweit Ihr Arbeitgeber oder Ihre Berufsorganisation das zulässt. Ob und wie Lernzeit angerechnet wird, entscheidet allein die zuständige Stelle.
Wie unterscheiden sich MBO-Ä und Berufsordnung meiner Kammer?
Die MBO-Ä ist ein Modell. Die Berufsordnung Ihrer Landesärztekammer ist die verbindliche Satzung. Die Texte sind häufig sehr ähnlich, Nummerierung und Details können aber abweichen. Maßgeblich ist der aktuelle Text Ihrer Kammer.
Welche Rolle spielt die Zentrale Ethikkommission?
Die Zentrale Ethikkommission bei der Bundesärztekammer veröffentlicht Stellungnahmen zu ethischen Fragen, etwa zu Entscheidungsfähigkeit, Ethikberatung oder finanziellen Anreizen. Sie haben keine unmittelbare Rechtswirkung, sind aber ein häufig genutzter Maßstab.
Brauche ich die Kurse auch als Weiterbildungsassistent?
Sie können das Berufsrecht systematisch kennenlernen. Beachten Sie, dass für Weiterbildung Ihre Weiterbildungsordnung maßgeblich ist; unsere Kurse ersetzen keine Weiterbildungsinhalte.
Amtliche Quellen
Stand: November 2026. Regeln und Verfahren ändern sich; bitte prüfen Sie den aktuellen Stand bei der amtlichen Quelle. Diese Seite enthält allgemeine Informationen und keine Rechtsberatung.
- MBO-Ä in der Fassung des 130. Deutschen Ärztetages vom 13.05.2026 (BÄK)
- Bundesärztekammer: Berufsrecht
- Bundesärzteordnung § 3 (Gesetze im Internet)
- BGB § 630d Einwilligung
- BGB § 630f Dokumentation der Behandlung
- StGB § 203 Verletzung von Privatgeheimnissen
- BÄK: Empfehlungen zur ärztlichen Fortbildung, 5. Auflage, Stand 20.11.2025
- BÄK: Informationen und Hinweise zur Fortbildungsanerkennung
- Ärztekammern schlichten: Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen
- Zentrale Ethikkommission bei der BÄK: Stellungnahmen
- BÄK/KBV: Hinweise und Empfehlungen zur ärztlichen Schweigepflicht (01.10.2025)
Unabhängiger Anbieter für Online-Weiterbildung
So sind diese Kurse aufgebaut
Nur amtliche Quellen
Jede rechtliche und regulatorische Angabe stammt aus Primärquellen: Deutsches Bundes- und Landesrecht, die Berufsordnungen der Kammern und amtliche Hinweise. Was wir nicht bestätigen können, lassen wir weg.
Original, Ausgabe für Ausgabe
Lektionen, Szenarien und Prüfungsfragen werden von uns für jede Ausgabe gesondert verfasst und vor der Veröffentlichung auf Richtigkeit, didaktische Qualität und faire Bewertung geprüft.
Überprüft, wenn sich Regeln ändern
Wenn sich ein Kodex, ein Standard oder ein Gesetz ändert, werden die betroffenen Kurse überprüft und aktualisiert. Gemeldete Fehler bei rechtlichen oder regulatorischen Angaben werden zuerst korrigiert.
Unabhängig, und das sagen wir offen
Wir sind weder mit einer Kammer oder staatlichen Stelle verbunden noch von einer solchen akkreditiert, zugelassen oder empfohlen, und wir versprechen nie ein bestimmtes Ergebnis.