Für wen das Programm gedacht ist
Das Programm richtet sich an niedergelassene und angestellte Ärztinnen und Ärzte, an Praxisinhaberinnen und Praxisinhaber sowie an Kolleginnen und Kollegen in Leitungsfunktionen, die ihr Berufsrecht systematisch auffrischen oder neue Themen wie die Videosprechstunde absichern möchten. Mehrere Kurse sind auch für Zahnärztinnen und Zahnärzte geeignet (Berufsrecht kompakt, Aufklärung, Korruption, Werbung).
Die (Muster-)Berufsordnung ist ein Modell; verbindlich wird sie durch die Berufsordnung Ihrer Landesärztekammer. Prüfen Sie Paragrafennummern daher immer an Ihrer eigenen Berufsordnung.
Studienreihenfolge: Schritt für Schritt
Die Reihenfolge ist eine Empfehlung. Jeder Kurs ist in sich abgeschlossen; Sie können umstellen oder einzelne Kurse später bearbeiten.
| Schritt | Kurs | Dauer | Warum an dieser Stelle |
|---|---|---|---|
| 1 | Berufsrecht kompakt: Berufsordnung, Rüge und berufsgerichtliches Verfahren | 3 Std. | Der Rahmen: Berufsordnung, Kammergesetze, Rüge und berufsgerichtliches Verfahren. Er erklärt, warum die folgenden Themen berufsrechtlich relevant sind. |
| 2 | Aufklärung und Einwilligung rechtssicher gestalten | 2 Std. | Aufklärung und Einwilligung sind Kern der Behandlung und häufiges Streitthema; § 630e BGB und die ärztliche Berufsordnung wirken zusammen. |
| 3 | Abrechnung nach GOÄ und EBM | 2 Std. | Die Abrechnung nach GOÄ und EBM verlangt Plausibilität und Dokumentation. Der Kurs ordnet Risiken und Compliance ein. |
| 4 | Korruption im Gesundheitswesen erkennen und vermeiden | 2 Std. | §§ 299a, 299b StGB und die Vorgaben zu Unabhängigkeit und Zuwendungen setzen Grenzen für Kooperationen und Vorteile. |
| 5 | Werbung, HWG, Social Media und Bewertungsportale | 2 Std. | Werbung, Heilmittelwerbegesetz, soziale Medien und Bewertungsportale: Was darf eine Praxis öffentlich sagen? |
| 6 | Fernbehandlung und Videosprechstunde | 2 Std. | Fernbehandlung und Videosprechstunde nach § 7 Abs. 4 MBO-Ä: Rechtsrahmen, Aufklärung, Dokumentation und Technik. |
Zusammen ca. 13 Stunden Bearbeitungsdauer, einschließlich Lesen, Reflexion und Abschlusstest. Je Kurs: 80 % zum Bestehen, Teilnahmebescheinigung, reflektierende Darstellung.
Abgleich: Themen, MBO-Ä-Fundstellen und Ihre Landesberufsordnung
Die Tabelle nennt die Fundstellen der Musterberufsordnung (Fassung des 130. Deutschen Ärztetages vom 13.05.2026) für die Themen des Programms. Tragen Sie in die letzte Spalte die entsprechende Fundstelle Ihrer Landesberufsordnung ein; die Nummerierung kann abweichen, und Ihre Kammer ist maßgeblich.
Vorlage zum Ausfüllen
| Thema | Fundstelle MBO-Ä (Muster) | Ihre Landesberufsordnung | Kurs im Programm |
|---|---|---|---|
| Fernbehandlung | § 7 Abs. 4 | [Paragraf eintragen] | Fernbehandlung und Videosprechstunde |
| Schweigepflicht | § 9 | [Paragraf eintragen] | Berufsrecht kompakt |
| Dokumentationspflicht | § 10 (u. a. erste Kopie unentgeltlich) | [Paragraf eintragen] | Berufsrecht kompakt, Aufklärung |
| Werbung | § 27 | [Paragraf eintragen] | Werbung, HWG, Social Media |
| Unabhängigkeit, Zuweisung, Zuwendungen | §§ 30 bis 33 | [Paragraf eintragen] | Korruption im Gesundheitswesen |
Die Synopse der BÄK zeigt die Änderungen der Fassung 2026; die Links finden Sie in den Quellen unten. Einzelheiten der Aufklärung finden Sie in § 630e BGB, den die Berufsordnung ergänzt.
Praxis-Selbstcheck: Abrechnung, Zuwendungen, Werbung
Drei kurze Prüflisten für eine jährliche Durchsicht. Sie ersetzen keine Abrechnungsprüfung, Steuerberatung oder Rechtsberatung.
Abrechnung
- Stimmen abgerechnete Leistungen mit dem dokumentierten Behandlungsgeschehen überein (Stichprobe von Akten)?
- Ist klar geregelt, wer Ziffern auswählt, wer freigibt und wie Rückfragen dokumentiert werden?
- Wird bei privatärztlichen und IGeL-Leistungen vorab über Kosten informiert (siehe IGeL und wirtschaftliche Aufklärung)?
Zuwendungen und Kooperationen
- Führen Sie eine Übersicht über Einladungen, Honorare, Sponsoring und Kooperationsverträge?
- Steht jeder Vorteil in einem nachvollziehbaren Verhältnis zu einer erbrachten Leistung?
- Hat ein Vorteil Einfluss auf Verordnungs-, Zuweisungs- oder Bezugsentscheidungen, oder könnte dieser Eindruck entstehen (siehe §§ 299a, 299b StGB)?
Werbung und Außendarstellung
- Sind Aussagen auf Website und Social Media sachlich, belegbar und mit den Werberegeln vereinbar?
- Wer prüft Inhalte vor der Veröffentlichung?
- Wie gehen Sie mit Bewertungen um, ohne Patientendaten preiszugeben oder Bewertungen zu beeinflussen?
Checkliste: Videosprechstunde im Einzelfall
Die Berufsordnung erlaubt die ausschließliche Beratung und Behandlung über Kommunikationsmedien im Einzelfall, wenn sie ärztlich vertretbar ist und die erforderliche ärztliche Sorgfalt gewahrt bleibt; die Patientin oder der Patient ist über die Besonderheiten aufzuklären (§ 7 Abs. 4 MBO-Ä). Eine Checkliste für den Einzelfall:
- Geeignet? Ist die Fernbehandlung für diese Beschwerde und diese Person ärztlich vertretbar? Wann ist ein persönlicher Termin nötig?
- Identität und Einwilligung. Identität geklärt, Einwilligung in die Behandlung per Video und in die Datenverarbeitung eingeholt.
- Aufklärung. Hinweis auf Besonderheiten und Grenzen der Fernbehandlung gegeben und dokumentiert.
- Technik und Datenschutz. Zertifizierter oder geeigneter Dienst, ungestörte Umgebung, Regeln zu Aufzeichnungen.
- Dokumentation. Anamnese, Befund, Empfehlungen und Absprachen für den weiteren Verlauf.
- Notfallplan. Was tun, wenn sich der Zustand verschlechtert oder die Verbindung abbricht?
Prüfen Sie zusätzlich die Hinweise Ihrer Landesärztekammer und die Vorgaben, die für Ihre Abrechnung gelten.
Was Sie erhalten
Für jeden bestandenen Kurs erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung mit Bearbeitungsdauer und Ihre reflektierende Darstellung. Zusätzlich führt Ihr Konto eine Programmübersicht: eine Seite, die alle abgeschlossenen Kurse des Programms mit Lernstunden auflistet. Sie dient Ihrer eigenen Dokumentation und enthält keine zusätzlichen rechtlichen Aussagen.
| Programm | Einzelkauf der Kurse | Programmpreis | Ersparnis |
|---|---|---|---|
| Berufsrecht für Ärztinnen und Ärzte | 574 € | 399 € | 175 € |
Die Einzelpreise betragen 59 € (1 Std.), 89 € (2 Std.) und 129 € (3 Std.). Der Programmpreis liegt rund 30 % darunter und wird auf einen glatten Betrag gerundet. Programme werden nicht in die Mengenrabatt-Staffel eingerechnet.
Was dieses Programm nicht ist
Bitte vor der Buchung lesen. Unsere Kurse sind ein unabhängiges Bildungsangebot. Sie sind von keiner Kammer, Kassenärztlichen Vereinigung oder Behörde anerkannt und vergeben keine Fortbildungspunkte.
- Es ist kein Abrechnungs-, Steuer- oder Rechtsgutachten und ersetzt keine individuelle Beratung.
- Es ist keine anerkannte Fortbildung einer Landesärztekammer oder Kassenärztlichen Vereinigung und vergibt keine Fortbildungspunkte.
- Es garantiert nicht, dass Praxis, Abrechnung oder Werbung rechtlich beanstandungsfrei sind.
- Für Verfahren nach einer Beschwerde gibt es das gesonderte Programm zur Aufarbeitung.
Fragen zu diesem Programm
Wie ist das Programm aufgebaut?
Es besteht aus 6 Online-Kursen mit zusammen ca. 13 Stunden Bearbeitungsdauer. Sie arbeiten in der empfohlenen Reihenfolge, können aber jederzeit selbst entscheiden, was Sie zuerst bearbeiten. Jeder Kurs ist selbstgesteuert und wird mit einem Abschlusstest (80 % zum Bestehen) abgeschlossen.
Was kostet das Programm und was spare ich?
Das Programm kostet 399 € statt 574 € bei Einzelkauf der Kurse. Sie sparen 175 €. Der Programmpreis wird nicht mit dem Mengenrabatt kombiniert; Programme zählen im Warenkorb nicht für die Rabattstaffel.
Muss ich alle Kurse in einem Zug bearbeiten?
Nein. Die Kurse sind selbstgesteuert und bleiben in Ihrem Konto verfügbar. Sie können Ihr eigenes Tempo wählen und Pausen einlegen, etwa zwischen zwei Diensten oder Sprechstunden.
Was erhalte ich nach Abschluss?
Für jeden bestandenen Kurs erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung mit der Bearbeitungsdauer sowie Ihre reflektierende Darstellung. Zusätzlich führt Ihr Konto eine Programmübersicht, die die abgeschlossenen Kurse des Programms mit Lernstunden auflistet. Sie ist eine Übersicht über Ihre Bearbeitung und keine amtliche Bescheinigung.
Vergibt dieses Programm Fortbildungspunkte oder ist es von einer Kammer anerkannt?
Nein. Unsere Kurse sind ein unabhängiges Bildungsangebot. Sie sind von keiner Kammer, Kassenärztlichen Vereinigung oder Behörde anerkannt und vergeben keine Fortbildungspunkte. Die Teilnahmebescheinigungen und die Programmübersicht belegen Bearbeitungsdauer und Abschluss der Kurse. Ob und wie Sie sie für Nachweise gegenüber Ihrer Kammer nutzen können, entscheiden Sie anhand der Regeln Ihrer Kammer.
Kann ich das Programm erstattet bekommen oder widerrufen?
Es gelten die Regeln unserer Seite Widerruf und Erstattung. Bei digitalen Inhalten kann das gesetzliche Widerrufsrecht erlöschen, wenn Sie ausdrücklich einem sofortigen Beginn zustimmen. Unsere Kulanzregel: innerhalb von 14 Tagen, solange weniger als 20 % bearbeitet und noch keine Bescheinigung ausgestellt wurde.
Gilt das Programm auch für Zahnärztinnen und Zahnärzte?
Mehrere Kurse sind ausdrücklich auch für Zahnärztinnen und Zahnärzte geeignet, etwa Berufsrecht kompakt, Aufklärung, Korruption und Werbung. Die Kurse zu Abrechnung nach GOÄ/EBM und zur Fernbehandlung sind auf die ärztliche Praxis zugeschnitten. Berufsordnung und Kammer unterscheiden sich für Ihre Berufsgruppe.
Wie aktuell sind die Inhalte zur Berufsordnung?
Die Kurse beziehen sich auf die Musterberufsordnung in der Fassung des 130. Deutschen Ärztetages vom 13.05.2026. Verbindlich ist die Berufsordnung Ihrer Landesärztekammer, die von der Muster-Berufsordnung abweichen kann. Prüfen Sie daher stets den Text Ihrer Kammer.
Amtliche Quellen
Stand: November 2026. Regeln und Verfahren ändern sich; bitte prüfen Sie den aktuellen Stand bei der amtlichen Quelle. Diese Seite enthält allgemeine Informationen und keine Rechtsberatung.
- Musterberufsordnung (MBO-Ä, Fassung 130. Deutscher Ärztetag, 13.05.2026)
- Bundesärztekammer: Berufsrecht (Übersicht, Musterberufsordnung, Synopsen)
- BGB § 630e Aufklärungspflichten
- BGB § 630f Dokumentation der Behandlung
- StGB § 299a Bestechlichkeit im Gesundheitswesen
- StGB § 299b Bestechung im Gesundheitswesen
- BÄK: Hinweise und Erläuterungen zur Fernbehandlung (10.12.2020)
- BÄK: Ärztinnen und Ärzte in sozialen Medien (Handreichung, 2023)
- StGB § 203 Verletzung von Privatgeheimnissen