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Die Kernkurse für Pflegefachpersonen
Zwei Kurse behandeln die rechtlich und ethisch heikelsten Bereiche des Pflegealltags.
Haftung und Dokumentation in der Pflege
Der Kurs (2 Stunden) zeigt Pflegefachpersonen, wie Verantwortung und Haftung zusammenhängen und wie eine nachvollziehbare Pflegedokumentation im Alltag trägt. Er behandelt die vier Ebenen der Verantwortung, die vorbehaltenen Tätigkeiten nach § 4 PflBG, selbständige Aufgaben und ärztlich angeordnete Maßnahmen nach § 5 PflBG, Zeitnähe, Abzeichnung und Änderungen in der Dokumentation, Delegation und Organisationsverantwortung sowie typische Haftungsbereiche wie Dekubitus, Stürze und Medikation.
Freiheitsentziehende Maßnahmen und Fixierung: Recht und Alternativen
Der Kurs (2 Stunden) erklärt, wann Bettgitter, Gurte, abgeschlossene Türen oder Medikamente eine freiheitsentziehende Maßnahme sind, welche rechtlichen Voraussetzungen gelten und welche Alternativen es gibt.
Der Rechtsrahmen: Pflegeberufegesetz und Befugniserweiterung
Das Pflegeberufegesetz (PflBG) legt in § 4 Tätigkeiten fest, die nur Personen mit Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung ausüben dürfen: die Erhebung und Feststellung des individuellen Pflegebedarfs, die Organisation, Gestaltung und Steuerung des Pflegeprozesses sowie die Analyse, Evaluation, Sicherung und Entwicklung der Qualität der Pflege. Arbeitgeber dürfen diese Aufgaben nicht anderen Personen übertragen.
§ 5 PflBG beschreibt das Ausbildungsziel. In Absatz 3 Nummer 1 sind selbständig auszuführende Aufgaben aufgeführt, darunter Dokumentation und Qualitätssicherung; Nummer 2 betrifft die Durchführung ärztlich angeordneter Maßnahmen.
Das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege vom 29.12.2025 (BGBl. 2025 I Nr. 371) ist seit dem 01.01.2026 in Kraft. Den Inhalt im Einzelnen konnten wir auf der amtlichen Seite nicht nachvollziehen; wir verweisen deshalb auf den Gesetzestext. Zur Berufsordnung und Kammerstruktur Ihres Landes machen wir auf dieser Seite keine Angaben, weil wir sie aus amtlichen Quellen nicht belegen konnten.
Gesetz zur Befugniserweiterung: was Sie prüfen sollten
Das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BGBl. 2025 I Nr. 371) ist seit 01.01.2026 in Kraft. Wir konnten seinen Inhalt auf der amtlichen Übersichtsseite nicht nachvollziehen und geben ihn deshalb nicht wieder. Empfehlung: Lesen Sie den Gesetzestext und klären Sie mit Ihrer Einrichtung, welche Aufgaben, Zuständigkeiten und Dokumentationsroutinen sich dadurch ändern. Neue Befugnisse bedeuten zugleich neue Verantwortung; passen Sie Arbeitsanweisungen, Einarbeitung und Haftpflichtschutz an.
Vier Ebenen der Verantwortung in der Pflege
Wer Pflegefachperson ist, trägt Verantwortung auf mehreren Ebenen zugleich. Die Unterscheidung hilft bei der Frage, wer wofür einzustehen hat:
| Ebene | Kernfrage | Beispiel |
|---|---|---|
| Strafrechtlich | Wurde ein Straftatbestand erfüllt? | Verletzung der Schweigepflicht (§ 203 StGB); freiheitsentziehende Maßnahme ohne Genehmigung |
| Zivilrechtlich | Besteht ein Anspruch auf Schadensersatz? | Dekubitus, Sturz, Medikationsfehler; Beweislastregeln des § 630h BGB |
| Arbeitsrechtlich | Wurden Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis verletzt? | Abmahnung, Kündigung |
| Berufsrechtlich | Gilt für Ihren Beruf eine Berufsordnung? | In den Ländern unterschiedlich; klären Sie das bei Ihrem Arbeitgeber und der zuständigen Stelle |
Die ausführliche Darstellung steht im Ratgeber Berufspflichten in der Pflege erklärt; der Kurs Haftung und Dokumentation in der Pflege übt sie an Fällen.
Was Statistiken über Fehler in der Pflege aussagen
Die MD-Gemeinschaft hat in der Behandlungsfehler-Begutachtung 2025 für das Fachgebiet Pflege 776 Fälle ausgewertet, in 481 davon (62,0 %) wurde ein Fehler festgestellt; für Pflegeeinrichtungen waren es 554 Fälle mit 356 Fehlern (64,3 %). Die Quelle weist ausdrücklich darauf hin, dass die Daten nicht repräsentativ für die tatsächliche Fehlerhäufigkeit sind: Sie betreffen nur Fälle, in denen Begutachtung beantragt wurde. Der 8. Pflege-Qualitätsbericht der MD-Gemeinschaft stützt sich auf mehr als 24.700 Qualitätsprüfungen und sieht bei der Wundversorgung in Pflegeheimen erheblichen Verbesserungsbedarf.
Für die Praxis heißt das: Nachvollziehbare Dokumentation, klare Zuständigkeiten und eine gelebte Fehlerkultur sind kein Selbstzweck. Der Kurs „Patientensicherheit“ ergänzt das mit Risikomanagement und CIRS.
Pflegedokumentation: warum sie trägt und wo sie scheitert
Gute Dokumentation dient der Versorgung und der Nachvollziehbarkeit. Die BGB-Regeln zur Behandlungsdokumentation (§ 630f BGB: zeitnah, Änderungen nur mit erkennbarem Originalinhalt und Datum, Aufbewahrung zehn Jahre, soweit nichts anderes gilt) richten sich an Behandelnde; wie weit sie auf Ihre Einrichtung und Ihr Vertragsverhältnis durchschlagen, haben wir nicht im Einzelnen aus amtlichen Quellen geprüft. Der Maßstab guter Dokumentation ist jedenfalls derselbe; § 630h Abs. 3 BGB knüpft an fehlende Dokumentation eine Vermutung zulasten der Behandlerseite. Für die Pflege hat das Folgen:
- Zeitnähe: Dokumentieren Sie Maßnahmen, solange die Erinnerung frisch ist.
- Abzeichnung: Wer eine Maßnahme durchführt, zeichnet sie ab.
- Änderungen: Korrekturen nur so, dass das Original lesbar bleibt, mit Datum.
- Sprache: Beschreiben Sie Beobachtungen statt Wertungen.
- Schnittstellen: Übergaben zwischen Schichten und Einrichtungen müssen Risiken benennen.
Siehe auch Patientenakte und Dokumentation erklärt.
Delegation und Organisationsverantwortung
Pflegende delegieren Aufgaben an Assistenzkräfte und übernehmen ärztlich angeordnete Maßnahmen. § 5 Abs. 3 Nr. 2 PflBG nennt die Durchführung ärztlich angeordneter Maßnahmen als Aufgabe. Typische Prüffragen bei einer Delegation sind: Ist die Aufgabe delegierbar? Ist die Person geeignet und qualifiziert? Wurde sie angeleitet und wird sie überwacht? Wo liegt die Letztverantwortung? Die vorbehaltenen Tätigkeiten des § 4 PflBG, also Bedarfserhebung und Pflegeplanung, Organisation und Steuerung des Pflegeprozesses und Qualitätssicherung, dürfen Arbeitgeber nicht anderen Personen übertragen. Leitungen tragen zusätzlich Organisationsverantwortung für Dienstplan, Einarbeitung und Fehlermanagement.
Der Pflegeprozess als Haftungsrahmen
Der Pflegeprozess verbindet Bedarfserhebung, Planung, Durchführung und Evaluation. Die vorbehaltenen Tätigkeiten des § 4 PflBG betreffen genau diese Steuerung. Daraus lässt sich ein einfaches Prüfschema für Einrichtungen ableiten: Liegt eine aktuelle Bedarfserhebung vor? Ist die Maßnahmenplanung nachvollziehbar und der Pflegeplan angepasst? Wurden Maßnahmen durchgeführt und abgezeichnet? Wurde die Wirkung überprüft und bei Abweichung der Plan geändert? Fehlt ein Schritt, entstehen die typischen Streitpunkte bei Dekubitus, Sturz und Medikation. Der Pflege-Qualitätsbericht der MD-Gemeinschaft (8. Bericht, Daten aus 2023) sieht bei der Wundversorgung in Pflegeheimen erheblichen Verbesserungsbedarf.
Kurse: Selbstbestimmung, Lebensende und Zwang
Pflegefachpersonen begegnen Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten und Sterbewünschen in Heim, Klinik und ambulanter Pflege. Nach § 1827 Abs. 1 BGB ist eine schriftliche Patientenverfügung bindend; Abs. 2 regelt Behandlungswünsche und den mutmaßlichen Willen. Für Freiheitsentzug gilt § 1831 BGB: Eine freiheitsentziehende Maßnahme braucht grundsätzlich die gerichtliche Genehmigung; ohne sie ist sie nur zulässig, wenn Abwarten Gefahr bedeuten würde, und dann ist die Genehmigung unverzüglich nachzuholen. Das Bundesverfassungsgericht hat am 24.07.2018 entschieden, dass eine nicht nur kurzfristige 5- oder 7-Punkt-Fixierung eine Freiheitsentziehung ist, die eine vorherige richterliche Entscheidung erfordert.
Freiheitsentziehende Maßnahmen: die Rechtslage im Überblick
Eine freiheitsentziehende Maßnahme liegt vor, wenn Fortbewegungsfreiheit nicht nur kurzfristig aufgehoben wird, etwa durch Bettgitter, Gurte, abgeschlossene Türen oder Medikamente. § 1831 BGB regelt die Voraussetzungen: Grundsätzlich ist die gerichtliche Genehmigung erforderlich; ohne sie ist die Maßnahme nur zulässig, wenn Abwarten Gefahr bedeuten würde, und die Genehmigung ist dann unverzüglich nachzuholen (Abs. 2). Abs. 4 erfasst mechanische Vorrichtungen, Medikamente oder andere Mittel, die über einen längeren Zeitraum oder regelmäßig angewendet werden. Das Bundesverfassungsgericht hat am 24.07.2018 (2 BvR 309/15 und 2 BvR 502/16) entschieden, dass eine nicht nur kurzfristige 5- oder 7-Punkt-Fixierung eine Freiheitsentziehung ist, die eine vorherige richterliche Entscheidung verlangt. Die Entscheidung verlangt außerdem einen richterlichen Bereitschaftsdienst von 6 bis 21 Uhr und grundsätzlich eine Eins-zu-eins-Betreuung während der Fixierung; Maßnahmen von etwa einer halben Stunde oder weniger gelten in der Regel als kurzfristig. Alternativen, Dokumentation und Information der Betreuenden stehen deshalb im Mittelpunkt des Kurses Freiheitsentziehende Maßnahmen und Fixierung.
Pflege in Klinik, Heim und ambulanter Versorgung: Unterschiede
Die Rechtsgrundlagen sind dieselben, die Risiken unterscheiden sich. In der Klinik dominieren Übergaben, Medikation und ärztliche Anordnungen; Fehlermeldesysteme (CIRS) nach der QM-Richtlinie des G-BA gehören zum Standard. Im Pflegeheim stehen Sturzprophylaxe, Wundversorgung, freiheitsentziehende Maßnahmen und der Umgang mit Patientenverfügungen im Vordergrund. In der ambulanten Pflege arbeiten Sie häufig allein; Dokumentation, Absprachen mit Angehörigen und Eskalationswege entscheiden über die Absicherung. In allen Settings zählt, dass Sie Zuständigkeiten kennen und Grenzen der eigenen Kompetenz benennen.
Kurse: Vorwürfe, Gespräche und Gewalt
Wenn Angehörige Vorwürfe erheben oder ein Zwischenfall aufgearbeitet werden muss, hilft ein strukturiertes Vorgehen. Ebenso Gespräche über schlechte Nachrichten und der Umgang mit Aggression.
Wenn ein Vorwurf erhoben wird
Vorwürfe kommen von Angehörigen, Betreuenden, dem Arbeitgeber oder Prüfinstanzen. Klären Sie zuerst, wer schreibt und welche Frage gestellt wird. Haftungsansprüche richten sich oft zunächst an den Träger der Einrichtung; Ihre Berufshaftpflicht oder die des Arbeitgebers sollte früh informiert werden. Dokumentieren Sie sachlich, was Sie wahrgenommen und getan haben, ohne die Akte nachträglich zu verändern. Der Kurs Behandlungsfehlervorwurf: richtig reagieren führt durch Information der Betroffenen, Dokumentation und Verfahren. Zu Berufsordnung und Kammerverfahren in der Pflege machen wir keine Angaben, weil sie sich je Land unterscheiden und wir sie nicht aus amtlichen Quellen belegt haben.
Kurse: Schweigepflicht, Akte, KI und Ethik
Die Schweigepflicht nach § 203 StGB erfasst die dort aufgeführten Berufsgruppen und sieht Regeln für die Weitergabe an mitwirkende Personen vor; prüfen Sie dort, ob Ihre Berufsgruppe genannt ist. Bei Kindeswohlgefährdung regelt § 4 KKG ein gestuftes Vorgehen für Geheimnisträger. Weitere Kurse behandeln den Einsatz von KI, die Patientenakte und ethische Fallbesprechung.
Programm: Recht, Haftung und Ethik in der Pflege
Das Programm Recht, Haftung und Ethik in der Pflege bündelt sechs Kurse mit insgesamt 12 Lernstunden: Haftung und Dokumentation, Schweigepflicht und Datenschutz, Patientenverfügung, freiheitsentziehende Maßnahmen, Sterbewunsch und Suizidassistenz sowie Gewalt und Deeskalation. Es kostet 369 € statt 534 € bei Einzelbuchung.
Was unsere Kurse sind und was nicht
Diese Online-Fortbildung ist nicht von einer Ärzte-, Zahnärzte- oder anderen Kammer anerkannt; es werden keine Fortbildungspunkte vergeben. Das gilt auch für Pflegefachpersonen: Die Kurse sind von keiner Kammer, Behörde oder Pflegeeinrichtung anerkannt oder genehmigt. Sie erhalten eine Teilnahmebescheinigung mit der Bearbeitungsdauer in Stunden. Ob Ihr Arbeitgeber oder eine Registrierungsstelle die Lernzeit anerkennt, entscheidet allein dieser. Verbindliche Fortbildungspflichten für Pflegefachpersonen konnten wir aus amtlichen Quellen nicht belegen; klären Sie sie mit Ihrem Arbeitgeber. Mehr dazu auf unserer Seite Fortbildungspflicht.
Für wen diese Kurse geeignet sind
- Pflegefachpersonen in Klinik, Pflegeheim und ambulanter Pflege, die Haftung und Dokumentation sicher beherrschen wollen.
- Pflegedienstleitungen und Wohnbereichsleitungen mit Delegations- und Organisationsverantwortung.
- Pflegende nach einem Vorfall oder Vorwurf, die ihr Vorgehen strukturiert reflektieren möchten (siehe nach einer Beschwerde).
- Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger und Quereinsteigende, die Einarbeitung und Verantwortungsebenen verstehen möchten.
So lernen Sie online
Sie melden sich an und beginnen sofort, auf Laptop, Tablet oder Smartphone. Jeder Kurs ist in Abschnitte gegliedert; die Bearbeitungsdauer beträgt je nach Kurs 1, 2 oder 3 Stunden. Die Abschlussprüfung besteht aus Multiple-Choice-Fragen (10, 15 oder 20 Fragen bei 1, 2 oder 3 Stunden); bestanden ist sie mit mindestens 80 % richtigen Antworten. Anschließend verfassen Sie eine kurze reflektierende Darstellung und laden Ihre Teilnahmebescheinigung herunter. Der Fortschritt wird automatisch gespeichert, sodass sich ein Kurs auf mehrere kurze Sitzungen zwischen Dienst und Sprechstunde verteilen lässt.
Diese Online-Fortbildung ist nicht von einer Ärzte-, Zahnärzte- oder anderen Kammer anerkannt; es werden keine Fortbildungspunkte vergeben. Die Teilnahmebescheinigung nennt die Bearbeitungsdauer in Stunden und dient als Nachweis Ihrer Selbstlernzeit, soweit Ihr Arbeitgeber oder Ihre Berufsorganisation das zulässt.
Jetzt starten
Beginnen Sie mit „Haftung und Dokumentation in der Pflege“ und ergänzen Sie einen Kurs zu Fixierung, Patientenverfügung oder Gewalt. Alle Kurse finden Sie im Kurskatalog, die Übersicht aller Berufsgruppen unter Berufsethik und Berufsrecht.
Fragen
Was behandelt der Kurs „Haftung und Dokumentation in der Pflege“?
Er zeigt die vier Ebenen der Verantwortung, die vorbehaltenen Tätigkeiten nach § 4 PflBG, selbständige Aufgaben und ärztlich angeordnete Maßnahmen nach § 5 PflBG, Anforderungen an die Pflegedokumentation, Delegation und Organisationsverantwortung, typische Haftungsbereiche wie Dekubitus, Stürze und Medikation sowie das Vorgehen nach Vorfällen.
Was sind vorbehaltene Tätigkeiten?
Nach § 4 PflBG dürfen bestimmte Tätigkeiten nur Personen mit Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung ausüben: die Erhebung und Feststellung des Pflegebedarfs, die Organisation, Gestaltung und Steuerung des Pflegeprozesses sowie die Qualitätssicherung. Arbeitgeber dürfen diese Aufgaben nicht anderen Personen übertragen.
Wann braucht eine Fixierung eine richterliche Entscheidung?
Nach § 1831 BGB braucht eine freiheitsentziehende Maßnahme grundsätzlich die gerichtliche Genehmigung. Das Bundesverfassungsgericht hat am 24.07.2018 entschieden, dass eine nicht nur kurzfristige 5- oder 7-Punkt-Fixierung eine Freiheitsentziehung ist, die eine vorherige richterliche Entscheidung verlangt. Der Kurs erläutert Voraussetzungen und Alternativen; er ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Sind die Kurse von einer Pflegekammer oder Behörde anerkannt?
Nein. Ethicapraxis ist ein unabhängiger Anbieter. Die Kurse sind von keiner Kammer, Behörde oder Einrichtung anerkannt oder genehmigt, und es werden keine Fortbildungspunkte vergeben.
Gibt es Kurse speziell für Pflegende zu Patientenverfügung und Sterbewunsch?
Ja. Der Kurs zu Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Ehegattennotvertretung und der Kurs zum Umgang mit Sterbewunsch und Suizidassistenz richten sich auch an Pflegende. Der zweite stellt die Rechtslage nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26.02.2020 dar.
Was kosten die Kurse für Pflegefachpersonen?
Die meisten Kurse dauern 2 Stunden und kosten 89 €. Kurse von 1 Stunde kosten 59 €, Kurse von 3 Stunden 129 €. Sie zahlen pro Kurs über Stripe.
Wie läuft ein Kurs ab und wie bestehe ich?
Alle Kurse sind online und im eigenen Tempo bearbeitbar, am Laptop, Tablet oder Smartphone. Am Ende steht eine Abschlussprüfung mit Multiple-Choice-Fragen (1 Stunde: 10 Fragen, 2 Stunden: 15, 3 Stunden: 20); bestanden ist sie ab 80 % richtiger Antworten. Danach verfassen Sie eine kurze reflektierende Darstellung und laden Ihre Teilnahmebescheinigung herunter. Der Fortschritt wird gespeichert, sodass Sie in mehreren Sitzungen lernen können.
Vergeben die Kurse Fortbildungspunkte oder sind sie von einer Kammer anerkannt?
Nein. Ethicapraxis ist ein unabhängiger Anbieter. Die Kurse sind weder von einer Pflegekammer oder einer anderen Stelle noch von einer anderen Kammer, Behörde oder Stelle anerkannt oder genehmigt, und es werden keine Fortbildungspunkte vergeben. Sie erhalten eine Teilnahmebescheinigung mit der Bearbeitungsdauer in Stunden, die Sie für Ihre eigenen Unterlagen als Nachweis einer Selbstlernzeit nutzen können, soweit Ihr Arbeitgeber oder Ihre Berufsorganisation das zulässt. Ob und wie Lernzeit angerechnet wird, entscheidet allein die zuständige Stelle.
Gibt es eine Pflegekammer, die meine Berufspflichten überwacht?
Das hängt vom Land ab; nicht in jedem Land gibt es eine Pflegekammer. Klären Sie bei Ihrem Arbeitgeber oder Land, welche Stelle für Sie zuständig ist. Wir geben dazu keine Landesangaben wieder.
Was ist der Unterschied zwischen vorbehaltenen Tätigkeiten und ärztlich angeordneten Maßnahmen?
Vorbehaltene Tätigkeiten (§ 4 PflBG) betreffen Bedarfserhebung, Pflegeprozesssteuerung und Qualitätssicherung und liegen bei Pflegefachpersonen. Ärztlich angeordnete Maßnahmen (§ 5 Abs. 3 Nr. 2 PflBG) führen Pflegefachpersonen auf Anordnung durch.
Muss ich jede Fixierung gerichtlich genehmigen lassen?
Nach dem BVerfG-Urteil vom 24.07.2018 erfordert eine nicht nur kurzfristige 5- oder 7-Punkt-Fixierung eine vorherige richterliche Entscheidung; im Eilfall gilt die Nachholungspflicht nach § 1831 Abs. 2 BGB. Lesen Sie Gesetz und Urteil und besprechen Sie Fälle mit Leitung und Betreuungsgericht.
Wie lange müssen Pflegedokumente aufbewahrt werden?
§ 630f Abs. 3 BGB nennt zehn Jahre, soweit nicht andere Vorschriften längere Fristen vorsehen. Für Ihre Einrichtung gelten gegebenenfalls weitere Regeln.
Amtliche Quellen
Stand: November 2026. Regeln und Verfahren ändern sich; bitte prüfen Sie den aktuellen Stand bei der amtlichen Quelle. Diese Seite enthält allgemeine Informationen und keine Rechtsberatung.
- PflBG § 4 Vorbehaltene Tätigkeiten
- PflBG § 5 Ausbildungsziel
- BMG: Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege
- BGB § 1831 Freiheitsentziehende Unterbringung und freiheitsentziehende Maßnahmen
- BVerfG, Urteil vom 24.07.2018 (Fixierung), Pressemitteilung Nr. 62/2018
- BGB § 1827 Patientenverfügung
- MD-Gemeinschaft: Behandlungsfehler-Begutachtung, Jahresstatistik 2025
- MD-Gemeinschaft: 8. Pflege-Qualitätsbericht, Kernergebnisse
- StGB § 203 Verletzung von Privatgeheimnissen
- KKG § 4 Beratung und Übermittlung von Informationen bei Kindeswohlgefährdung
- BVerfG: Urteil vom 24.07.2018, Volltext (2 BvR 309/15, 2 BvR 502/16)
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So sind diese Kurse aufgebaut
Nur amtliche Quellen
Jede rechtliche und regulatorische Angabe stammt aus Primärquellen: Deutsches Bundes- und Landesrecht, die Berufsordnungen der Kammern und amtliche Hinweise. Was wir nicht bestätigen können, lassen wir weg.
Original, Ausgabe für Ausgabe
Lektionen, Szenarien und Prüfungsfragen werden von uns für jede Ausgabe gesondert verfasst und vor der Veröffentlichung auf Richtigkeit, didaktische Qualität und faire Bewertung geprüft.
Überprüft, wenn sich Regeln ändern
Wenn sich ein Kodex, ein Standard oder ein Gesetz ändert, werden die betroffenen Kurse überprüft und aktualisiert. Gemeldete Fehler bei rechtlichen oder regulatorischen Angaben werden zuerst korrigiert.
Unabhängig, und das sagen wir offen
Wir sind weder mit einer Kammer oder staatlichen Stelle verbunden noch von einer solchen akkreditiert, zugelassen oder empfohlen, und wir versprechen nie ein bestimmtes Ergebnis.