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Wie das Berufsrecht der Apothekerinnen und Apotheker aufgebaut ist
Auch für Apothekerinnen und Apotheker gilt ein mehrschichtiges System: Bundesrecht regelt Berufszugang und Apothekenbetrieb, die Heilberufe-Kammergesetze der Länder regeln Kammern und Berufsaufsicht, und die Landesapothekerkammern setzen ihre Berufsordnungen als Satzung. Die Bezeichnungen und Verfahren der Berufsaufsicht folgen dem Landesrecht; das Grundmuster erklärt der Leitfaden Berufsgerichtliches Verfahren. Wir geben hier keine Paragrafen apothekenrechtlicher Gesetze oder einer bestimmten Berufsordnung wieder, weil wir sie nicht aus amtlichen Quellen einzeln geprüft haben. Der Ratgeber Berufsordnung der Apotheker erklärt zeigt, wo Sie die maßgeblichen Texte finden und welche Themen sie behandeln.
So prüfen Sie die für Sie geltenden Regeln
Gehen Sie in drei Schritten vor: Erstens die Website der Landesapothekerkammer aufrufen und die aktuelle Berufsordnung herunterladen. Zweitens prüfen, ob Änderungen jüngeren Datums vorliegen. Drittens bei Zweifeln schriftlich bei der Kammer nachfragen und die Antwort aufbewahren. Alte Ausdrucke sind eine häufige Fehlerquelle, wie die Erfahrung mit der Musterberufsordnung der Ärzte zeigt.
Was wir für Apotheken anbieten und was nicht
Wir sagen es klar: Unser Katalog enthält Kurse, die sich an alle Gesundheitsberufe richten, und Kurse, die auf Ärzteschaft, Zahnärzteschaft oder Pflege zugeschnitten sind. Einen Kurs, der ausschließlich Apothekenbetriebsrecht, Abgaberegeln oder die Berufsordnung der Apothekerkammern behandelt, gibt es bei uns derzeit nicht. Wir geben deshalb auch keine Kammer- oder Gesetzesangaben für Apotheken wieder, die wir nicht aus amtlichen Quellen belegen konnten. Die Kurse unten sind sinnvoll, wenn Sie die genannten Themen für Ihre Arbeit auffrischen möchten.
Kernkurse für Apothekerinnen und Apotheker
Korruption im Gesundheitswesen vermeiden (§§ 299a, 299b StGB)
Der Kurs (2 Stunden) erklärt, wie Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen nach §§ 299a und 299b StGB geregelt sind. Er ist ausdrücklich auch für Apothekerinnen und Apotheker ausgelegt. Beide Tatbestände sehen Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe vor. § 299a erfasst unter anderem die Verordnung, den Bezug zur unmittelbaren Anwendung sowie die Zuweisung von Patienten oder Untersuchungsmaterial.
Schweigepflicht und Datenschutz in Praxis und Klinik
Der Kurs (2 Stunden) richtet sich an alle Berufe mit Geheimnispflichten. Er behandelt § 203 StGB (Abs. 1 listet die erfassten Berufsgruppen; prüfen Sie dort Ihre Berufsgruppe), die Weitergabe an mitwirkende Personen, die DSGVO und § 22 BDSG zu Gesundheitsdaten.
Korruptionsprävention in Offizin und Zusammenarbeit
§§ 299a und 299b StGB bestrafen Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. § 299a erfasst Angehörige von Heilberufen, die einen Vorteil als Gegenleistung dafür fordern oder annehmen, dass sie bei der Verordnung, beim Bezug von Arznei-, Heil- oder Hilfsmitteln oder Medizinprodukten zur unmittelbaren Anwendung oder bei der Zuführung von Patienten oder Untersuchungsmaterial bevorzugen. In der Apotheke stellen sich diese Fragen bei Kooperationen mit Ärztinnen und Ärzten, Heimen, Herstellern und Großhandel, bei Rabatten und bei Zuwendungen. Praktische Prüffragen: Wird ein Vorteil für eine Bevorzugung gewährt? Ist die Vereinbarung schriftlich, nachvollziehbar und leistungsgerecht? Wer entscheidet über die Abgabe, und bleibt diese Entscheidung unabhängig? Der Kurs Korruption im Gesundheitswesen vermeiden arbeitet diese Fragen an Fällen durch; die ethische Einordnung liefert die Stellungnahme der Zentralen Ethikkommission zu finanziellen Anreizen (2025).
Prüfschema für Kooperationen und Zuwendungen
Bei jeder Zusammenarbeit lohnt ein einfaches Raster. Die Tabelle fasst Fragen zusammen, die sich aus §§ 299a, 299b StGB und dem Gedanken der Unabhängigkeit ergeben. Sie ersetzt keine rechtliche Prüfung.
| Frage | Warnsignal | Maßnahme |
|---|---|---|
| Wird ein Vorteil gewährt? | Geld, Sachleistungen, Einladungen, Rabatte ohne erkennbare Gegenleistung | Vorteil ablehnen oder rechtlich prüfen lassen |
| Gibt es einen Zusammenhang mit Abgabe, Verordnung oder Zuweisung? | Vorteil hängt an Mengen oder Patientenströmen | Zusammenhang auflösen; schriftliche Regelung |
| Ist die Gegenleistung real und angemessen? | Honorar ohne dokumentierte Leistung | Leistung und Vergütung dokumentieren |
| Wer entscheidet über die Abgabe? | Entscheidung wird von Dritten beeinflusst | Unabhängige Entscheidung sichern |
| Ist die Vereinbarung transparent? | Mündliche Absprachen, versteckte Zahlungen | Schriftlich, nachvollziehbar, intern bekannt |
Für Ärztinnen und Ärzte gilt im Berufsrecht der Rahmen der §§ 30 bis 33 MBO-Ä; für Apotheken lesen Sie die Berufsordnung Ihrer Kammer.
Schweigepflicht und Datenschutz in der Apotheke
Apothekerinnen und Apotheker erfahren Diagnosen, Medikationen und persönliche Lebensumstände. Prüfen Sie in § 203 Abs. 1 StGB, ob Ihre Berufsgruppe genannt ist; Abs. 3 und 4 regeln die Weitergabe an mitwirkende Personen und die Pflicht zur Verpflichtung. Gesundheitsdaten sind besondere Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO, § 22 BDSG). Praktische Brennpunkte sind die Beratung am HV-Tisch, Telefonauskünfte an Angehörige, Botendienste, Dokumentation und der Einsatz externer IT. Der Ratgeber Schweigepflicht erklärt ordnet diese Fälle ein.
Ethische Fragen in der Apotheke
Auch ohne eigenen Kurs betrifft Berufsethik die Offizin: Beratung gegen wirtschaftlichen Anreiz, Umgang mit Lieferengpässen, Abgabe in Grenzfällen, Umgang mit vulnerablen Kundinnen und Kunden. Die ethische Fallbesprechung bietet ein Raster: Sachverhalt, Beteiligte, Werte, Optionen, Entscheidung, Begründung. Der Kurs Medizinethik im Alltag übt es an Fällen aus dem Gesundheitswesen; die Beispiele sind ärztlich geprägt, die Methode ist übertragbar.
KI-Einsatz in der Apotheke
Digitale Assistenten, Interaktionsprüfungen und Textwerkzeuge werden zunehmend eingesetzt. Art. 4 der KI-Verordnung verlangt in der Fassung der Verordnung (EU) 2026/1744 Maßnahmen zur Förderung der KI-Kompetenz des Personals; ein bestimmtes Kompetenzniveau muss nicht garantiert werden. Die BÄK/KBV-Hinweise vom 01.10.2025 betonen für ärztliche Praxen, dass Schweigepflicht und Datenschutz für KI-Anwendungen in vollem Umfang gelten. Das lässt sich auf die Apotheke übertragen: Keine Patientendaten in nicht freigegebene Dienste eingeben, Ausgaben prüfen, Verantwortung nicht an das System abgeben. Siehe KI-Kompetenz für Gesundheitsberufe.
Weitere Kurse für alle Gesundheitsberufe
Diese Kurse richten sich an alle, die im Gesundheitswesen arbeiten, und sind auch für Apothekenteams verwendbar:
Zur KI-Verordnung: Verordnung (EU) 2026/1744 (Digital-Omnibus) hat Art. 4 der KI-Verordnung im Juli 2026 neu gefasst. Danach müssen Anbieter und Betreiber Maßnahmen zur Förderung der KI-Kompetenz ihres Personals ergreifen; ein bestimmtes Kompetenzniveau müssen sie nicht garantieren. Der Kurs arbeitet mit dieser neuen Fassung.
Patientensicherheit und Fehlerkultur
Die QM-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses beschreibt Risiko- und Fehlermanagement für die vertragsärztliche und -zahnärztliche Versorgung; Fehlermeldesysteme arbeiten freiwillig, anonym und sanktionsfrei. Sie richtet sich nicht unmittelbar an Apotheken, ist aber ein anerkanntes Vorbild für den Umgang mit Fehlern und Beinahe-Fehlern. Der Kurs Patientensicherheit: Risikomanagement, CIRS und Never Events überträgt es auf Ihren Alltag.
Konflikte am HV-Tisch: Gespräch und Gewalt
Lieferengpässe, Rezeptprobleme und Wartezeiten führen zu Aggression. Die KBV berichtet in ihrer Stellungnahme vom 08.01.2026 über eine Umfrage von 2024 unter mehr als 7.000 Ärztinnen, Ärzten, Psychotherapeuten und Praxispersonal, nach der 80 % im vergangenen Jahr verbale Gewalt erlebt haben. Zu Apotheken gibt es in unseren Quellen keine Zahlen. Ein Gesetzentwurf zur Stärkung des strafrechtlichen Schutzes des Gemeinwesens ist nach unserem Quellenstand nicht in Kraft. Die Kurse Gewalt: Deeskalation und Eigenschutz und Schwierige Gespräche sind für alle Gesundheitsberufe ausgelegt.
Beschwerden, Kammerverfahren und Haftung
Auch Apothekerinnen und Apotheker können Gegenstand von Beschwerden werden, etwa wegen Abgabe, Beratung, Werbung oder Zusammenarbeit. Die Berufsaufsicht der Landesapothekerkammer folgt dem Landesrecht; das Grundmuster aus Anhörung, Einstellung, Rüge und Berufsgericht beschreibt der Leitfaden Berufsgerichtliches Verfahren am Beispiel Bayern. Wie die Kammern die Verfahren bei Apothekern im Einzelnen führen, haben wir nicht ausgewertet. Allgemeine Regeln helfen trotzdem: Frist notieren, Unterlagen sichern, Versicherung informieren, sachlich antworten (siehe Stellungnahme an die Kammer schreiben).
Programme
Passend sind Grundlagen: Berufsrecht, Ethik und Dokumentation (10 Lernstunden, 309 € statt 445 €) und Patientensicherheit, Risiko und Kommunikation (10 Lernstunden, 309 € statt 445 €). Sie sind keine apothekenspezifischen Programme.
Was unsere Kurse sind und was nicht
Diese Online-Fortbildung ist nicht von einer Ärzte-, Zahnärzte- oder anderen Kammer anerkannt; es werden keine Fortbildungspunkte vergeben. Das gilt auch für Apothekerinnen und Apotheker: Die Kurse sind von keiner Apothekerkammer, Behörde oder anderen Stelle anerkannt oder genehmigt. Die Teilnahmebescheinigung weist die Bearbeitungsdauer aus. Regeln der Apothekerkammern zur Fortbildung konnten wir aus amtlichen Quellen nicht belegen; fragen Sie Ihre Kammer. Mehr auf unserer Seite Fortbildungspflicht.
Für wen diese Kurse geeignet sind
- Apothekeninhaberinnen und Apothekeninhaber, die Compliance zu Zuwendungen und Kooperationen prüfen möchten.
- Angestellte Apothekerinnen und Apotheker in Offizin, Klinikapotheke oder Industrie, die ihr Wissen zu Schweigepflicht und Datenschutz auffrischen.
- Apothekenteams, die mit schwierigen Kundengesprächen und Aggression umgehen.
So lernen Sie online
Sie melden sich an und beginnen sofort, auf Laptop, Tablet oder Smartphone. Jeder Kurs ist in Abschnitte gegliedert; die Bearbeitungsdauer beträgt je nach Kurs 1, 2 oder 3 Stunden. Die Abschlussprüfung besteht aus Multiple-Choice-Fragen (10, 15 oder 20 Fragen bei 1, 2 oder 3 Stunden); bestanden ist sie mit mindestens 80 % richtigen Antworten. Anschließend verfassen Sie eine kurze reflektierende Darstellung und laden Ihre Teilnahmebescheinigung herunter. Der Fortschritt wird automatisch gespeichert, sodass sich ein Kurs auf mehrere kurze Sitzungen zwischen Dienst und Sprechstunde verteilen lässt.
Diese Online-Fortbildung ist nicht von einer Ärzte-, Zahnärzte- oder anderen Kammer anerkannt; es werden keine Fortbildungspunkte vergeben. Die Teilnahmebescheinigung nennt die Bearbeitungsdauer in Stunden und dient als Nachweis Ihrer Selbstlernzeit, soweit Ihr Arbeitgeber oder Ihre Berufsorganisation das zulässt.
Jetzt starten
Beginnen Sie mit „Korruption im Gesundheitswesen vermeiden“ oder „Schweigepflicht und Datenschutz“. Alle Kurse finden Sie im Kurskatalog, die Übersicht aller Berufsgruppen unter Berufsethik und Berufsrecht.
Fragen
Gibt es einen Kurs speziell zum Apothekenrecht?
Nein. Derzeit enthält unser Katalog keinen Kurs, der ausschließlich Apothekenbetriebsrecht oder die Berufsordnung der Apothekerkammern behandelt. Es gibt Kurse für alle Gesundheitsberufe, darunter Korruptionsprävention, Schweigepflicht und Datenschutz.
Ist der Korruptionskurs für Apothekerinnen und Apotheker geeignet?
Ja, er ist ausdrücklich für alle Heilberufe einschließlich Apotheker ausgelegt. Er erklärt die Straftatbestände §§ 299a und 299b StGB und zeigt typische Risikosituationen bei Zuwendungen und Kooperationen.
Sind die Kurse von der Apothekerkammer anerkannt?
Nein. Ethicapraxis ist ein unabhängiger Anbieter. Die Kurse sind von keiner Apothekerkammer oder Behörde anerkannt, und es werden keine Fortbildungspunkte vergeben.
Was sagt die KI-Verordnung zur KI-Kompetenz?
Verordnung (EU) 2026/1744 hat Art. 4 der KI-Verordnung im Juli 2026 neu gefasst: Anbieter und Betreiber ergreifen Maßnahmen zur Förderung der KI-Kompetenz ihres Personals, ohne ein bestimmtes Kompetenzniveau garantieren zu müssen. Der Kurs „KI-Kompetenz für Gesundheitsberufe“ legt diese Fassung zugrunde.
Was kosten die Kurse?
59 € für 1 Stunde, 89 € für 2 Stunden, 129 € für 3 Stunden. Die beiden Kernkurse dauern je 2 Stunden und kosten je 89 €. Zahlung über Stripe.
Wie läuft ein Kurs ab und wie bestehe ich?
Alle Kurse sind online und im eigenen Tempo bearbeitbar, am Laptop, Tablet oder Smartphone. Am Ende steht eine Abschlussprüfung mit Multiple-Choice-Fragen (1 Stunde: 10 Fragen, 2 Stunden: 15, 3 Stunden: 20); bestanden ist sie ab 80 % richtiger Antworten. Danach verfassen Sie eine kurze reflektierende Darstellung und laden Ihre Teilnahmebescheinigung herunter. Der Fortschritt wird gespeichert, sodass Sie in mehreren Sitzungen lernen können.
Vergeben die Kurse Fortbildungspunkte oder sind sie von einer Kammer anerkannt?
Nein. Ethicapraxis ist ein unabhängiger Anbieter. Die Kurse sind weder von einer Apothekerkammer noch von einer anderen Kammer, Behörde oder Stelle anerkannt oder genehmigt, und es werden keine Fortbildungspunkte vergeben. Sie erhalten eine Teilnahmebescheinigung mit der Bearbeitungsdauer in Stunden, die Sie für Ihre eigenen Unterlagen als Nachweis einer Selbstlernzeit nutzen können, soweit Ihr Arbeitgeber oder Ihre Berufsorganisation das zulässt. Ob und wie Lernzeit angerechnet wird, entscheidet allein die zuständige Stelle.
Wo finde ich die Berufsordnung meiner Apothekerkammer?
Auf der Website Ihrer Landesapothekerkammer. Dort steht die aktuelle Fassung der Berufsordnung, die für Sie verbindlich ist.
Gelten §§ 299a, 299b StGB auch für Apotheken?
Die Vorschriften erfassen Angehörige von Heilberufen, die für die Berufsausübung eine staatlich geregelte Ausbildung erfordern; Apothekerinnen und Apotheker gehören dazu. Lesen Sie den Wortlaut der Vorschriften.
Was muss ich bei Kooperationen mit Ärzten beachten?
Vorteile für Bevorzugung sind problematisch. Prüfen Sie Vereinbarungen auf Leistungsgerechtigkeit und Nachvollziehbarkeit und lassen Sie sie bei Zweifeln rechtlich prüfen.
Amtliche Quellen
Stand: November 2026. Regeln und Verfahren ändern sich; bitte prüfen Sie den aktuellen Stand bei der amtlichen Quelle. Diese Seite enthält allgemeine Informationen und keine Rechtsberatung.
- StGB § 299a Bestechlichkeit im Gesundheitswesen
- StGB § 299b Bestechung im Gesundheitswesen
- StGB § 203 Verletzung von Privatgeheimnissen
- BDSG § 22 Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten
- Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO)
- Verordnung (EU) 2026/1744 (Digital-Omnibus zur KI-Verordnung)
- G-BA: QM-Richtlinie (Richtlinie über grundsätzliche Anforderungen an ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement)
- KBV: Stellungnahme zum Referentenentwurf „Stärkung des strafrechtlichen Schutzes des Gemeinwesens“ (08.01.2026)
- Zentrale Ethikkommission: Stellungnahmen
Unabhängiger Anbieter für Online-Weiterbildung
So sind diese Kurse aufgebaut
Nur amtliche Quellen
Jede rechtliche und regulatorische Angabe stammt aus Primärquellen: Deutsches Bundes- und Landesrecht, die Berufsordnungen der Kammern und amtliche Hinweise. Was wir nicht bestätigen können, lassen wir weg.
Original, Ausgabe für Ausgabe
Lektionen, Szenarien und Prüfungsfragen werden von uns für jede Ausgabe gesondert verfasst und vor der Veröffentlichung auf Richtigkeit, didaktische Qualität und faire Bewertung geprüft.
Überprüft, wenn sich Regeln ändern
Wenn sich ein Kodex, ein Standard oder ein Gesetz ändert, werden die betroffenen Kurse überprüft und aktualisiert. Gemeldete Fehler bei rechtlichen oder regulatorischen Angaben werden zuerst korrigiert.
Unabhängig, und das sagen wir offen
Wir sind weder mit einer Kammer oder staatlichen Stelle verbunden noch von einer solchen akkreditiert, zugelassen oder empfohlen, und wir versprechen nie ein bestimmtes Ergebnis.