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Ärzte und Zahnärzte · Fortbildungspunkte

Fortbildungspflicht für Ärztinnen, Ärzte und Zahnärzte: Punkte, Nachweis und Anerkennung

Die Fortbildungspflicht verlangt von Ärztinnen und Ärzten, ihre Fortbildung nachzuweisen: Für Vertragsärztinnen und Vertragsärzte sind es 250 Fortbildungspunkte in fünf Jahren, für Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte 125. Punkte vergeben nur Fortbildungen, die eine Kammer anerkannt hat. Unsere Kurse sind kein anerkanntes Angebot und vergeben keine Fortbildungspunkte.

  • Verfasst für Deutschland
  • Online, im eigenen Tempo
  • Reflexionsvorlage
  • Abschlussprüfung, 80 % zum Bestehen
  • Teilnahmebescheinigung

Wichtig vorab: Unsere Kurse vergeben keine Fortbildungspunkte

Diese Online-Fortbildung ist nicht von einer Ärzte-, Zahnärzte- oder anderen Kammer anerkannt; es werden keine Fortbildungspunkte vergeben. Ethicapraxis ist ein unabhängiger Anbieter von Online-Bildung. Eine Kammeranerkennung besteht nicht; deshalb nennen unsere Teilnahmebescheinigungen weder Punkte noch Fortbildungskategorie noch eine Veranstaltungsnummer (VNR).

Unsere Teilnahmebescheinigung weist aus, welchen Kurs Sie bearbeitet haben, mit wie vielen Lernstunden und mit welchen Lernzielen. Sie ist ein Lernnachweis, kein Punktenachweis. Wenn Sie Punkte für Ihren Fortbildungsnachweis benötigen, wählen Sie ein Angebot, das Ihre Kammer anerkannt hat, und prüfen Sie es nach der Checkliste weiter unten.

Die Fortbildungspflicht im Überblick

Ärztinnen und Ärzte sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte müssen ihre Fortbildung belegen können. Zwei Ebenen sind zu unterscheiden:

  • Kammerrecht: Jede Kammer regelt Fortbildung und Anerkennung in einer eigenen Fortbildungsordnung oder Fortbildungssatzung, die rechtliche Wirkung hat. Die Bundesärztekammer stellt dazu eine (Muster-)Fortbildungsordnung bereit (Fassung vom 09.05.2024). Ärztinnen und Ärzte müssen ihre Fortbildung auf Verlangen nachweisen.
  • Vertragsärztliche Versorgung: Wer an der vertragsärztlichen Versorgung teilnimmt, muss nach § 95d SGB V Fortbildungspunkte in einem Fünfjahreszeitraum nachweisen.
Ärztinnen und ÄrzteZahnärztinnen und Zahnärzte
Erforderliche Punkte (Vertragsärzte / Vertragszahnärzte)250 Punkte125 Punkte
Zeitraum5 Jahre5 Jahre
Wer vergibt Punkte?Die Ärztekammern durch AnerkennungDie Zahnärztekammern nach den Leitsätzen von BZÄK, DGZMK und KZBV
RegelwerkEmpfehlungen zur ärztlichen Fortbildung (5. Auflage, Stand 20.11.2025) und Fortbildungsordnung der KammerLeitsätze zur zahnärztlichen Fortbildung (Stand 10.12.2025) mit Punktebewertung

Bitte beachten: Die konkreten Anforderungen, Fristen und das Nachweisverfahren richten sich nach Ihrer Kammer und Ihrer Kassenärztlichen oder Kassenzahnärztlichen Vereinigung. Prüfen Sie die aktuellen Vorgaben dort; auf dieser Seite stehen nur die Grundzüge. Für Pflegefachpersonen, Apothekerinnen und Apotheker, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten und Therapieberufe gelten andere Regeln, die wir hier nicht ausgewertet haben; maßgeblich ist Ihre jeweilige Kammer oder Ihr Berufsverband.

Fortbildungspflicht nach Beruf: was wir belegen können

Die Fortbildungspflicht unterscheidet sich nach Beruf. Die Tabelle nennt, was wir aus amtlichen Quellen belegen konnten, und wo wir nur auf die zuständige Stelle verweisen.

BerufGrundlageInhalt
Ärztinnen und ÄrzteFortbildungsordnung der Landesärztekammer; § 95d SGB V; Empfehlungen der BÄKNachweis auf Verlangen; Vertragsärzte 250 Punkte in 5 Jahren
Zahnärztinnen und ZahnärzteRegeln der Landeszahnärztekammer; Leitsätze von BZÄK, DGZMK und KZBVVertragszahnärzte 125 Punkte in 5 Jahren
Pflegefachpersonennicht aus amtlichen Quellen belegtklären Sie die Pflichten mit Arbeitgeber und zuständiger Stelle
Psychotherapeutinnen und PsychotherapeutenRegeln der Psychotherapeutenkammer Ihres LandesMaßgeblich ist die Fortbildungsregelung Ihrer Kammer
Apothekerinnen und ApothekerRegeln der Apothekerkammer Ihres LandesMaßgeblich ist die Fortbildungsregelung Ihrer Kammer
Therapie- und weitere GesundheitsberufeRegeln von Arbeitgebern, Verbänden und Krankenkassen-Verträgenje nach Beruf verschieden

Ein Überblick über die Berufe steht unter Berufsethik und Berufsrecht; ausführlich erklärt der Ratgeber Fortbildungspflicht erklärt die Begriffe.

So entstehen Fortbildungspunkte bei Ärztinnen und Ärzten

Punkte entstehen durch die Anerkennung einer Fortbildungsmaßnahme durch die zuständige Ärztekammer. Die Bundesärztekammer beschreibt in ihren Empfehlungen unter anderem diese Kategorien für Online-Formate:

  • Kategorie D: Fortbildungsbeiträge in Printmedien oder als elektronisch verfügbare Version mit nachgewiesener Lernerfolgskontrolle.
  • Kategorie I: tutoriell unterstützte Online-Fortbildungsmaßnahme.
  • Kategorie K: Blended-Learning-Maßnahme, die Online-Module mit Präsenz verbindet.

Für die Kategorien D, I und K beträgt der Zeitaufwand zur Bearbeitung mindestens 45 Minuten. Für D und I ist eine Lernerfolgskontrolle vorgeschrieben, die bestanden werden muss: mindestens 10 Multiple-Choice-Fragen und eine Bestehensgrenze von 70 % richtiger Antworten. Lernziele müssen klar und messbar sein, die Inhalte frei von wirtschaftlichen Interessen, und Interessenkonflikte sind offenzulegen.

Die Teilnahmebescheinigung eines anerkannten Angebots nennt nach den Empfehlungen unter anderem Anbieter und Veranstalter, Titel und Datum, die Veranstaltungsnummer (VNR), Punkte und Kategorie sowie die anerkennende Ärztekammer.

So werden Punkte bei Zahnärztinnen und Zahnärzten bewertet

Die Leitsätze zur zahnärztlichen Fortbildung von BZÄK, DGZMK und KZBV (Stand 10.12.2025) bewerten Fortbildung nach Formaten:

FormatPunkte
A: Vorträge und Kurse1 Punkt pro Stunde (45 Minuten), höchstens 8 pro Tag, plus 1 Punkt für eine schriftliche Lernerfolgskontrolle
C: Interaktive Fortbildung (digital)1 Punkt je 45-Minuten-Einheit, 2 Punkte bei erfolgreich beantworteten CME-Fragen
G: Selbststudium10 Punkte pro Jahr

Online-Einheiten dauern mindestens 45 Minuten, die Fragen nach jeder Einheit müssen zu mindestens zwei Dritteln richtig beantwortet sein. Veranstalter erklären gegenüber der Zahnärztekammer, die Leitsätze einzuhalten; die Kammer kann stichprobenartig prüfen. Die Bescheinigung nennt unter anderem Veranstalter, Datum, Dauer, Thema und die Art der Lernerfolgskontrolle.

Kategorien und Punkte im Vergleich

Die beiden Regelwerke unterscheiden sich in Begriffen und Punktelogik. Eine vergleichende Übersicht der Online-Formate hilft bei der Einordnung eines Angebots:

MerkmalÄrztliche Fortbildung (BÄK)Zahnärztliche Fortbildung (BZÄK/DGZMK/KZBV)
Online-FormateKategorie D (Beitrag mit Lernerfolgskontrolle), I (tutoriell unterstützt), K (Blended Learning)Kategorie C (interaktive Fortbildung), G (Selbststudium)
Mindestdauer je Einheit45 Minuten (D, I, K)45 Minuten (Online-Einheit)
LernerfolgskontrollePflicht für D und I: mindestens 10 Fragen, 70 % richtigFragen nach jeder Einheit, mindestens zwei Drittel richtig; bei CME-Einheiten 10 Fragen, bis zu drei Versuche
PunkteVergabe durch die Ärztekammer1 Punkt je 45-Minuten-Einheit, 2 Punkte bei erfolgreich beantworteten CME-Fragen; G: 10 Punkte pro Jahr
NeutralitätInhalte frei von Interessen; Interessenkonflikte offenlegenFrei von kommerziellen und werblichen Interessen; Sponsoren offenlegen
Zuständige StelleÄrztekammer am Sitz des Anbieters (digital)Zahnärztekammer; Erklärung des Veranstalters

Zum Vergleich: Unsere Kurse haben Lernstunden, eine Bestehensgrenze von 80 % und eine Reflexion, sind aber nicht anerkannt und vergeben deshalb keine Punkte.

Anerkennung: wer sie beantragt und wer zuständig ist

Nicht Sie, sondern der Anbieter beantragt die Anerkennung bei der zuständigen Kammer. Bei digitalen Angeboten ist nach den Hinweisen der Bundesärztekammer die Kammer zuständig, in deren Bereich der Anbieter seinen Sitz hat. Die zuständige Kammer und die Gültigkeitsdauer der Anerkennung müssen im Angebot genannt werden.

Ein Anbieter ohne Anerkennung sollte weder Fortbildungspunkte noch eine Fortbildungskategorie noch eine Veranstaltungsnummer nennen noch von „anerkannt“ oder „zertifiziert“ durch eine Kammer sprechen. Genau so handhaben wir es.

Checkliste: so prüfen Sie ein Fortbildungsangebot mit Punkten

  1. Anerkennende Kammer und Gültigkeitsdauer stehen im Angebot.
  2. Punkte und Kategorie sind genannt, bei Ärzten in der Regel mit VNR.
  3. Dauer und Lernerfolgskontrolle: mindestens 45 Minuten je Einheit, nachgewiesene Lernerfolgskontrolle.
  4. Lernziele und Referenten sind benannt, Interessenkonflikte und Sponsoren offengelegt.
  5. Teilnahmebescheinigung mit den oben genannten Angaben wird ausgestellt.
  6. Rückfrage bei Ihrer Kammer, wenn Sie unsicher sind, ob ein Angebot für Ihren Nachweis zählt.

Anbieter prüfen: sechs Fragen vor der Buchung

Wenn Sie ein Angebot mit Punkten suchen, helfen diese Fragen: Welche Kammer hat anerkannt, und für welchen Zeitraum gilt die Anerkennung? Werden Punkte und Kategorie ausdrücklich genannt? Gibt es eine Lernerfolgskontrolle mit klarer Bestehensgrenze? Sind Lernziele, Referenten und Interessenkonflikte offengelegt? Ist das Angebot produktneutral, und sind Produktteile getrennt? Wie und bis wann können Punkte beansprucht werden? Eine seriöse Antwort steht vor der Buchung im Angebot. Fehlt sie, fragen Sie bei Ihrer Kammer nach. Die Qualitätskriterien eLearning der Bundesärztekammer (Version 9.0, Stand 2013) nennen als Orientierung unter anderem benannte Autorinnen und Autoren, Veröffentlichungsdatum und Version sowie ein Impressum.

Nachweis führen: Schritt für Schritt

Der Nachweis gelingt am leichtesten, wenn Sie ihn von Anfang an führen. Ein bewährtes Vorgehen:

  1. Beginn des Fünfjahreszeitraums und Punktesoll festhalten.
  2. Bescheinigungen laufend sammeln; Scans und Papier trennen nicht.
  3. Zweimal im Jahr das Punktekonto bei der Kammer abgleichen.
  4. Vor Ablauf des Zeitraums rechtzeitig prüfen, ob Lücken bestehen, und anerkannte Angebote planen.
  5. Bei Unklarheiten schriftlich bei der Kammer nachfragen und die Antwort aufbewahren.

Die Folgen eines fehlenden Nachweises für Vertragsärztinnen und Vertragsärzte regelt § 95d SGB V; lesen Sie den aktuellen Gesetzestext, wir geben ihn hier nicht verkürzt wieder.

Vier häufige Irrtümer zur Fortbildungspflicht

„Jede Online-Fortbildung zählt.“ Nein: Punkte entstehen nur durch Anerkennung der zuständigen Kammer. „Eine Teilnahmebescheinigung genügt.“ Für den Punktenachweis muss sie die vorgeschriebenen Angaben enthalten, bei Ärzten unter anderem Veranstaltungsnummer, Punkte, Kategorie und anerkennende Kammer. „Die Regeln sind überall gleich.“ Nein: Die Kammern regeln Fortbildung durch eigene Satzungen, und Einzelheiten zu Fristen und Verfahren können sich unterscheiden. „Die Pflicht trifft nur Vertragsärzte.“ Fortbildung müssen Ärztinnen und Ärzte auf Verlangen nachweisen; § 95d SGB V begründet zusätzlich die Punktepflicht für die vertragsärztliche Versorgung. Details lesen Sie in Ihrer Fortbildungsordnung und im Ratgeber Fortbildungspflicht erklärt.

Weitere Pflichten zur Aktualisierung von Wissen

Neben der Punktepflicht gibt es Vorgaben, die in bestimmten Tätigkeiten eine regelmäßige Aktualisierung verlangen. Sie sind keine Fortbildungspunkte, aber fachlich verwandt:

  • Strahlenschutz: Nach § 48 StrlSchV wird die Fachkunde mindestens alle fünf Jahre durch eine anerkannte Kursteilnahme oder eine andere von der Behörde anerkannte Maßnahme aktualisiert, mit Nachweis auf Verlangen. Eine neue Fachkunde-Richtlinie Medizin (FK-RL Medizin) ist von den Landesbehörden bis zum 1. Januar 2027 anzuwenden.
  • Arbeitsschutz und Biostoffe: Unterweisungen nach § 12 ArbSchG und § 14 BioStoffV erfolgen vor Aufnahme der Tätigkeit und mindestens jährlich, mit schriftlichem Nachweis von Inhalt und Datum.

Unsere Kurse ersetzen weder eine anerkannte Strahlenschutz-Aktualisierung noch eine betriebliche Unterweisung.

Was sich zuletzt geändert hat

Die Empfehlungen der Bundesärztekammer zur ärztlichen Fortbildung liegen in der 5. überarbeiteten Auflage (Stand 20.11.2025) vor; die Leitsätze zur zahnärztlichen Fortbildung tragen das Datum 10.12.2025. Eine ältere Fassung der Leitsätze von 2019 ist im Umlauf; nutzen Sie sie nicht. Die Muster-Fortbildungsordnung der Bundesärztekammer ist vom 09.05.2024. Für die Fortbildung zum Strahlenschutz wurde 2026 die neue Richtlinie FK-RL Medizin bekannt gemacht.

Besondere Lagen: Berufsanfänger, Teilzeit, Auslandserfahrung

Wer neu in den Beruf einsteigt, beginnt in der Regel einen neuen Fünfjahreszeitraum; Ausnahmen und Übergangsregeln, etwa bei Elternzeit, Teilzeit oder Tätigkeit im Ausland, regeln die Kammern und die Kassenärztlichen Vereinigungen unterschiedlich. Wir geben dazu keine pauschalen Zusagen. Fragen Sie schriftlich bei Ihrer Kammer nach, wie Ihr Fall behandelt wird, und bewahren Sie die Antwort auf.

Nicht anerkannte Weiterbildung: Was sie sein kann

Auch ohne Punkte hat Fortbildung Wert: Sie schließt Wissenslücken, ordnet neue Vorschriften ein und kann Ihre Reflexion über das eigene Handeln dokumentieren. Der Unterschied ist formal: Nur anerkannte Angebote erzeugen Punkte. Ein Anbieter ohne Anerkennung sollte weder Punkte noch Kategorie noch eine VNR nennen. Unsere Teilnahmebescheinigung nennt deshalb Kurstitel, Lernstunden und Lernziele und sonst nichts. Wenn Sie Lernzeit gegenüber Arbeitgeber, Berufsverband oder Qualitätsmanagement belegen müssen, fragen Sie dort, ob eine solche Bescheinigung genügt.

Was Ethicapraxis aus den Qualitätskriterien übernimmt

Ohne Anspruch auf Anerkennung orientieren wir uns freiwillig an Kriterien, die in den Regelwerken genannt werden: klare Lernziele, Mindestdauer je Lerneinheit, Test mit festgelegter Bestehensgrenze (bei uns 80 %), Produktneutralität, benannte Quellen mit Stand, Impressum und Datenschutzangaben. Das ist eine Selbstverpflichtung, kein Gütesiegel.

Wofür Sie unsere Kurse einsetzen können

Unsere Kurse eignen sich, um Fachwissen zu Berufsrecht, Patientenrechten und Berufsethik aufzufrischen und das eigene Handeln schriftlich zu reflektieren. Jeder Kurs hat 1, 2 oder 3 Lernstunden, einen Abschlusstest mit 80 % Bestehensgrenze und eine Teilnahmebescheinigung. Ob und wie Sie die Bearbeitung für Ihre Fortbildungsnachweise nutzen können, entscheiden Sie bitte anhand der Regelungen Ihrer Ärzte- oder Zahnärztekammer; wir versprechen keine Anerkennung.

Passende Einstiege sind Aufklärung und Einwilligung rechtssicher gestalten (§ 630e BGB), Schweigepflicht und Datenschutz in Praxis und Klinik, Patientensicherheit: Risikomanagement, CIRS und Never Events und Berufsrecht kompakt: Berufsordnung, Rüge und berufsgerichtliches Verfahren. Alle 23 Kurse stehen im Katalog.

Lernpfade statt Einzelkurse

Wenn Sie Themen systematisch bearbeiten möchten, bündeln die Programme mehrere Kurse: Berufsrecht für Ärztinnen und Ärzte (13 Lernstunden) oder Grundlagen (10 Lernstunden). Auch sie vergeben keine Fortbildungspunkte.

Unsere Unabhängigkeit und ihre Grenzen

Ethicapraxis ist ein unabhängiger Anbieter. Keine Ärzte-, Zahnärzte-, Pflege- oder Apothekerkammer, keine Kassenärztliche Vereinigung und keine Behörde steht hinter unseren Kursen durch Anerkennung, Zertifizierung oder Empfehlung. Wir vergeben keine Fortbildungspunkte. Unser Angebot ist freiwillige Fortbildung; die Pflicht zum Punktenachweis erfüllen Sie damit nicht.

Fragen

Wie viele Fortbildungspunkte muss ich nachweisen?

Für Vertragsärztinnen und Vertragsärzte sind es 250 Punkte in fünf Jahren, für Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte 125 Punkte in fünf Jahren. Die genauen Anforderungen und das Nachweisverfahren erfahren Sie bei Ihrer Kammer und Ihrer Kassenärztlichen oder Kassenzahnärztlichen Vereinigung.

Vergeben Ihre Kurse Fortbildungspunkte?

Nein. Diese Online-Fortbildung ist nicht von einer Ärzte-, Zahnärzte- oder anderen Kammer anerkannt; es werden keine Fortbildungspunkte vergeben. Die Teilnahmebescheinigung weist Titel, Lernstunden und Lernziele aus.

Wer erkennt Fortbildungen für Punkte an?

Die zuständige Kammer. Der Anbieter beantragt die Anerkennung; bei digitalen Angeboten ist die Kammer am Sitz des Anbieters zuständig. Die anerkennende Kammer und die Gültigkeitsdauer müssen im Angebot genannt sein.

Woran erkenne ich ein Angebot mit Punkten?

Es nennt Punkte, Kategorie, die anerkennende Kammer und meist eine Veranstaltungsnummer (VNR). Die Teilnahmebescheinigung enthält diese Angaben. Fehlen sie, ist es kein Angebot mit Punkten.

Mindestdauer und Test: was verlangen die Kammern für Online-Fortbildung?

Nach den Empfehlungen der Bundesärztekammer dauern Einheiten der Kategorien D, I und K mindestens 45 Minuten; für D und I gibt es eine Lernerfolgskontrolle mit mindestens 10 Multiple-Choice-Fragen und 70 % Bestehensgrenze. Bei Zahnärzten sind mindestens zwei Drittel richtige Antworten nach jeder Einheit nötig.

Kann ich meinen Kurs bei Ihnen trotzdem bei der Kammer einreichen?

Ob eine Kammer eine nicht anerkannte Fortbildung in irgendeiner Form berücksichtigt, entscheidet allein sie. Fragen Sie vor der Buchung bei Ihrer Kammer nach. Wir versprechen keine Anerkennung und stellen keine Punktebescheinigung aus.

Gilt das auch für Pflege, Pharmazie und Psychotherapie?

Für diese Berufe gelten eigene Regeln, die wir hier nicht ausgewertet haben. Unsere Kurse sind auch für sie keine anerkannten Fortbildungen. Klären Sie Anforderungen bei Ihrer Kammer oder Ihrem Berufsverband.

Was passiert, wenn ich den Punktenachweis nicht erbringe?

Für Vertragsärztinnen und Vertragsärzte regelt § 95d SGB V die Folgen. Lesen Sie den aktuellen Gesetzestext und fragen Sie Ihre Kassenärztliche Vereinigung; wir geben keine verkürzte Zusammenfassung.

Kann ich Fortbildungspunkte für unsere Kurse bei der Kammer beantragen?

Nicht für unsere Kurse: Anerkennung beantragt der Anbieter, und wir haben keine. Fragen Sie bei Ihrer Kammer nach den Regeln für nicht anerkannte Fortbildung.

Wo finde ich die Fortbildungsordnung meiner Kammer?

Auf der Website Ihrer Landesärztekammer oder Landeszahnärztekammer. Die Bundesärztekammer stellt eine Muster-Fortbildungsordnung bereit (Fassung vom 09.05.2024).

Amtliche Quellen

Stand: November 2026. Regeln und Verfahren ändern sich; bitte prüfen Sie den aktuellen Stand bei der amtlichen Quelle. Diese Seite enthält allgemeine Informationen und keine Rechtsberatung.

Unabhängiger Anbieter für Online-Weiterbildung

So wird dieser Leitfaden recherchiert

Nur amtliche Quellen

Jede rechtliche und regulatorische Angabe stammt aus Primärquellen: Deutsches Bundes- und Landesrecht, die Berufsordnungen der Kammern und amtliche Hinweise. Was wir nicht bestätigen können, lassen wir weg.

Original, Ausgabe für Ausgabe

Lektionen, Szenarien und Prüfungsfragen werden von uns für jede Ausgabe gesondert verfasst und vor der Veröffentlichung auf Richtigkeit, didaktische Qualität und faire Bewertung geprüft.

Überprüft, wenn sich Regeln ändern

Wenn sich ein Kodex, ein Standard oder ein Gesetz ändert, werden die betroffenen Kurse überprüft und aktualisiert. Gemeldete Fehler bei rechtlichen oder regulatorischen Angaben werden zuerst korrigiert.

Unabhängig, und das sagen wir offen

Wir sind weder mit einer Kammer oder staatlichen Stelle verbunden noch von einer solchen akkreditiert, zugelassen oder empfohlen, und wir versprechen nie ein bestimmtes Ergebnis.

Seite aktualisiert: 3 November 2026 · 8 amtliche Quellen angegeben

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