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Für wen das Programm gedacht ist
Das Programm richtet sich an Ärztinnen, Ärzte, Zahnärztinnen, Zahnärzte, Pflegefachpersonen und andere Gesundheitsberufe, die ihr Grundlagenwissen zu Berufsethik und Patientenrechten strukturiert auffrischen möchten, etwa beim Berufseinstieg, nach einem Wechsel der Einrichtung oder bei der Übernahme von Leitungsaufgaben.
Hinweis zur Passung: Der Kurs zur Aufklärung nach § 630e BGB ist vor allem für Ärztinnen, Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte geschrieben; Pflegefachpersonen finden darin die Grundlagen, die auch für die Mitwirkung am Aufklärungsprozess wichtig sind. Wenn Sie in der Pflege arbeiten, ist das Pflege-Programm passender.
Studienreihenfolge: Schritt für Schritt
Die Reihenfolge ist eine Empfehlung. Jeder Kurs ist in sich abgeschlossen; Sie können umstellen oder einzelne Kurse später bearbeiten.
| Schritt | Kurs | Dauer | Warum an dieser Stelle |
|---|---|---|---|
| 1 | Medizinethik im Alltag: ethische Fallbesprechung | 2 Std. | Der Startpunkt: Werte, Konflikte und die strukturierte ethische Fallbesprechung bilden den Rahmen für alle weiteren Kurse. |
| 2 | Aufklärung und Einwilligung rechtssicher gestalten | 2 Std. | Einwilligung ist nur nach Aufklärung wirksam (§§ 630d, 630e BGB). Der Kurs zeigt, wie ein verständliches, rechtzeitiges Gespräch aussieht. |
| 3 | Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Ehegattennotvertretung | 2 Std. | Patientenwille vorausschauend: Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und die Notvertretung unter Ehegatten. |
| 4 | Die Patientenakte: Dokumentation nach § 630f BGB | 2 Std. | Dokumentation nach § 630f BGB als Gedächtnis der Behandlung und als Beweismittel; Einsichtsrechte und Aufbewahrung. |
| 5 | Schweigepflicht und Datenschutz in Praxis und Klinik | 2 Std. | Schweigepflicht und Datenschutz verbinden die vorherigen Themen mit dem Alltag in Praxis und Klinik. |
Zusammen ca. 10 Stunden Bearbeitungsdauer, einschließlich Lesen, Reflexion und Abschlusstest. Je Kurs: 80 % zum Bestehen, Teilnahmebescheinigung, reflektierende Darstellung.
Vorlage: Persönlicher Lernplan
Ein Lernplan macht aus fünf Kursen ein Vorhaben mit Terminen. Tragen Sie pro Kurs ein, wann Sie ihn bearbeiten wollen, was Sie mitnehmen und welche Änderung Sie im Alltag planen. Ein Rhythmus von ein bis zwei Kursen pro Woche ist für die meisten gut machbar; Sie bestimmen das Tempo.
| Kurs | Geplant bis | Wichtigste Erkenntnis | Änderung in meiner Praxis | Erledigt |
|---|---|---|---|---|
| Medizinethik im Alltag | [Datum] | […] | […] | [ ] |
| Aufklärung und Einwilligung | [Datum] | […] | […] | [ ] |
| Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht | [Datum] | […] | […] | [ ] |
| Patientenakte nach § 630f BGB | [Datum] | […] | […] | [ ] |
| Schweigepflicht und Datenschutz | [Datum] | […] | […] | [ ] |
Praxis-Checkliste: Grundlagen im Alltag prüfen
Gehen Sie die Liste nach den Kursen einmal pro Quartal durch. Sie ersetzt keine Prüfung durch Ihre Kammer oder Ihre Datenschutz-Beauftragte; sie hilft, Lücken früh zu bemerken.
| Bereich | Prüffrage | Beleg / Fundstelle |
|---|---|---|
| Aufklärung | Wird mündlich, rechtzeitig und verständlich aufgeklärt, und können Patientinnen und Patienten Fragen stellen? Werden ihnen Unterlagen, die sie unterzeichnen, in Abschrift ausgehändigt? | § 630e BGB |
| Einwilligung | Ist erkennbar, dass die Einwilligung nach der Aufklärung erfolgte? Wie gehen Sie mit Widerruf und mit Einwilligungsunfähigkeit um? | § 630d BGB |
| Patientenwille | Fragen Sie bei relevanten Behandlungen nach Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht, und ist klar, wo sie liegen? | § 1827 BGB; Kurs 3 |
| Dokumentation | Werden Maßnahmen und Ergebnisse zeitnah dokumentiert, und sind Änderungen nachvollziehbar, also ist der ursprüngliche Inhalt erkennbar? | § 630f BGB; § 10 MBO-Ä |
| Aufbewahrung | Ist die Aufbewahrungsfrist (grundsätzlich zehn Jahre nach Abschluss der Behandlung, soweit keine längere Frist gilt) geregelt, auch bei Praxisabgabe? | § 630f Abs. 3 BGB |
| Einsicht | Gibt es einen Ablauf für Anträge auf Einsicht und Kopie, und ist er dem Team bekannt? | § 630g BGB |
| Schweigepflicht | Sind Team und externe Dienstleister auf Verschwiegenheit verpflichtet, und ist der Umgang mit Anfragen Dritter geregelt? | § 203 StGB; § 9 MBO-Ä |
| Ethik | Gibt es eine Möglichkeit, schwierige Fälle im Team strukturiert zu besprechen? | Kurs 1 |
Fünf Reflexionsfragen zum Abschluss
Jeder Kurs endet mit einer reflektierenden Darstellung. Die folgenden Fragen helfen, die Erkenntnisse über die Kurse hinweg zusammenzuführen. Halten Sie Ihre Antworten schriftlich fest und anonymisieren Sie Fallbeispiele.
- Welche Gewohnheit in meinem Alltag entspricht nicht mehr dem, was ich nun für richtig halte?
- In welchen Situationen setze ich Patientinnen und Patienten unter Zeitdruck, und was ändert sich, wenn ich mehr Zeit einplane?
- Welche Informationen über Patientinnen und Patienten gebe ich weiter, und auf welcher Grundlage?
- Welche Angaben würde ich in meiner Akte vermissen, wenn ich den Fall in zwei Jahren erklären müsste?
- Welche eine Sache ändere ich in den nächsten vier Wochen, und woran erkenne ich, dass es funktioniert?
Was Sie erhalten
Für jeden bestandenen Kurs erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung mit Bearbeitungsdauer und Ihre reflektierende Darstellung. Zusätzlich führt Ihr Konto eine Programmübersicht: eine Seite, die alle abgeschlossenen Kurse des Programms mit Lernstunden auflistet. Sie dient Ihrer eigenen Dokumentation und enthält keine zusätzlichen rechtlichen Aussagen.
| Programm | Einzelkauf der Kurse | Programmpreis | Ersparnis |
|---|---|---|---|
| Grundlagen: Berufsrecht, Ethik und Dokumentation | 445 € | 309 € | 136 € |
Die Einzelpreise betragen 59 € (1 Std.), 89 € (2 Std.) und 129 € (3 Std.). Der Programmpreis liegt rund 30 % darunter und wird auf einen glatten Betrag gerundet. Programme werden nicht in die Mengenrabatt-Staffel eingerechnet.
Was dieses Programm nicht ist
Bitte vor der Buchung lesen. Unsere Kurse sind ein unabhängiges Bildungsangebot. Sie sind von keiner Kammer, Kassenärztlichen Vereinigung oder Behörde anerkannt und vergeben keine Fortbildungspunkte.
- Es ist keine anerkannte Fortbildung einer Kammer oder Kassenärztlichen Vereinigung und vergibt keine Fortbildungspunkte.
- Es ist keine Rechtsberatung und keine Prüfung Ihrer Praxis. Für Einzelfälle fragen Sie Ihre Kammer, Ihre Berufsverbände oder eine Rechtsanwältin beziehungsweise einen Rechtsanwalt.
- Es ist nicht auf ein Verfahren ausgerichtet. Wenn Sie ein Schreiben der Kammer erhalten haben, ist das Programm zur Aufarbeitung passender.
- Es garantiert kein Ergebnis, etwa bei Prüfungen, Verfahren oder Haftungsfragen.
Fragen zu diesem Programm
Wie ist das Programm aufgebaut?
Es besteht aus 5 Online-Kursen mit zusammen ca. 10 Stunden Bearbeitungsdauer. Sie arbeiten in der empfohlenen Reihenfolge, können aber jederzeit selbst entscheiden, was Sie zuerst bearbeiten. Jeder Kurs ist selbstgesteuert und wird mit einem Abschlusstest (80 % zum Bestehen) abgeschlossen.
Was kostet das Programm und was spare ich?
Das Programm kostet 309 € statt 445 € bei Einzelkauf der Kurse. Sie sparen 136 €. Der Programmpreis wird nicht mit dem Mengenrabatt kombiniert; Programme zählen im Warenkorb nicht für die Rabattstaffel.
Muss ich alle Kurse in einem Zug bearbeiten?
Nein. Die Kurse sind selbstgesteuert und bleiben in Ihrem Konto verfügbar. Sie können Ihr eigenes Tempo wählen und Pausen einlegen, etwa zwischen zwei Diensten oder Sprechstunden.
Was erhalte ich nach Abschluss?
Für jeden bestandenen Kurs erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung mit der Bearbeitungsdauer sowie Ihre reflektierende Darstellung. Zusätzlich führt Ihr Konto eine Programmübersicht, die die abgeschlossenen Kurse des Programms mit Lernstunden auflistet. Sie ist eine Übersicht über Ihre Bearbeitung und keine amtliche Bescheinigung.
Vergibt dieses Programm Fortbildungspunkte oder ist es von einer Kammer anerkannt?
Nein. Unsere Kurse sind ein unabhängiges Bildungsangebot. Sie sind von keiner Kammer, Kassenärztlichen Vereinigung oder Behörde anerkannt und vergeben keine Fortbildungspunkte. Die Teilnahmebescheinigungen und die Programmübersicht belegen Bearbeitungsdauer und Abschluss der Kurse. Ob und wie Sie sie für Nachweise gegenüber Ihrer Kammer nutzen können, entscheiden Sie anhand der Regeln Ihrer Kammer.
Kann ich das Programm erstattet bekommen oder widerrufen?
Es gelten die Regeln unserer Seite Widerruf und Erstattung. Bei digitalen Inhalten kann das gesetzliche Widerrufsrecht erlöschen, wenn Sie ausdrücklich einem sofortigen Beginn zustimmen. Unsere Kulanzregel: innerhalb von 14 Tagen, solange weniger als 20 % bearbeitet und noch keine Bescheinigung ausgestellt wurde.
Für welche Berufsgruppen ist das Grundlagen-Programm geeignet?
Für alle, die direkt mit Patientinnen und Patienten arbeiten. Der Aufklärungskurs ist vor allem auf die ärztliche und zahnärztliche Aufklärung ausgerichtet; Pflegefachpersonen sollten zusätzlich das Pflege-Programm ansehen.
Sind die Inhalte auf mein Bundesland bezogen?
Bundesrecht wie das Bürgerliche Gesetzbuch gilt einheitlich. Berufsordnungen und Kammergesetze sind Landesrecht; die Kurse weisen darauf hin und verweisen auf die Muster-Berufsordnung. Maßgeblich ist stets die Berufsordnung Ihrer Kammer.
Amtliche Quellen
Stand: November 2026. Regeln und Verfahren ändern sich; bitte prüfen Sie den aktuellen Stand bei der amtlichen Quelle. Diese Seite enthält allgemeine Informationen und keine Rechtsberatung.
- BGB § 630d Einwilligung
- BGB § 630e Aufklärungspflichten
- BGB § 630f Dokumentation der Behandlung
- BGB § 630g Einsichtnahme in die Patientenakte
- BGB § 1827 Patientenverfügung
- BGB § 1358 Gegenseitige Vertretung von Ehegatten in Angelegenheiten der Gesundheitssorge
- StGB § 203 Verletzung von Privatgeheimnissen
- BÄK/KBV: Hinweise und Empfehlungen zur ärztlichen Schweigepflicht, Datenschutz und Datenverarbeitung in der Arztpraxis (01.10.2025)
- Musterberufsordnung (MBO-Ä, Fassung 130. Deutscher Ärztetag, 13.05.2026)