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Die Kernkurse für Zahnärztinnen und Zahnärzte
Für das Berufsrecht der Zahnärztinnen und Zahnärzte sind zwei Kurse der gute Einstieg; beide sind ausdrücklich auch auf zahnärztliche Praxis ausgelegt.
Berufsrecht kompakt: Berufsordnung, Rüge und berufsgerichtliches Verfahren
Der Kurs (3 Stunden) führt Ärztinnen, Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte durch das Berufsrecht der Heilberufe in Deutschland: von der (Muster-)Berufsordnung und den Heilberufe-Kammergesetzen der Länder bis zu Rüge und berufsgerichtlichem Verfahren.
Aufklärung und Einwilligung rechtssicher gestalten
Der Kurs (2 Stunden) behandelt das Behandlungsvertragsrecht des BGB (§§ 630c bis 630h): Nach § 630d BGB ist eine Einwilligung nur wirksam, wenn zuvor nach § 630e BGB aufgeklärt wurde; nach § 630h Abs. 2 BGB trägt die Behandlerseite die Beweislast für die ordnungsgemäße Aufklärung und die Einwilligung. Das macht gute Dokumentation zur Pflicht in der Praxis.
Der Rechtsrahmen für Zahnärztinnen und Zahnärzte
Für die Berufsaufsicht gilt Landesrecht: Die Heilberufe-Kammergesetze der Länder regeln Aufgaben der Kammern und Verfahren, ein einheitliches Bundesgesetz gibt es dafür nicht. Die Berufspflichten im Einzelnen finden Sie in der Berufsordnung Ihrer Landeszahnärztekammer. Wir geben hier bewusst keine Paragrafen einer bestimmten Kammer wieder, weil sich die Berufsordnungen der Länder unterscheiden können; lesen Sie den aktuellen Text Ihrer Kammer.
Unabhängig davon gelten für alle Behandelnden die Regeln des Behandlungsvertragsrechts im BGB, die Schweigepflicht nach § 203 StGB sowie, bei Verstößen gegen Unabhängigkeit und Zuwendungsverbote, die Straftatbestände der §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen, jeweils bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe).
Die Berufsordnung der Landeszahnärztekammer
Die Berufspflichten der Zahnärztinnen und Zahnärzte stehen in der Berufsordnung Ihrer Landeszahnärztekammer, einer Satzung auf Grundlage des Heilberufe-Kammergesetzes Ihres Landes. Die Bundeszahnärztekammer stellt Mustertexte bereit; verbindlich ist aber nur die Satzung Ihrer Kammer. Wir geben hier bewusst keine Paragrafen einer bestimmten Kammer wieder. Inhaltlich behandeln zahnärztliche Berufsordnungen dieselben Kernthemen wie die ärztlichen: Behandlungsgrundsätze, Schweigepflicht, Dokumentation, Werbung, Unabhängigkeit und Zusammenarbeit, Fortbildung. Der Ratgeber Berufsordnung der Zahnärzte erklärt ordnet diese Themen ein und zeigt, wo Sie den Text Ihrer Kammer finden.
Zahnärztliche Fortbildung: Leitsätze von BZÄK, DGZMK und KZBV
Für die zahnärztliche Fortbildung gelten die Leitsätze von Bundeszahnärztekammer, DGZMK und KZBV. Die aktuelle Fassung ist auf den 10.12.2025 datiert; eine ältere Fassung von 2019 ist im Umlauf, verwenden Sie diese nicht.
- Veranstalter erklären sich gegenüber der Zahnärztekammer zur Einhaltung der Leitsätze.
- Punkte: Kategorie A (Vortrag, Seminar) 1 Punkt je Fortbildungsstunde von 45 Minuten; Kategorie C (interaktive, digitale Fortbildung) 1 Punkt je 45-Minuten-Einheit oder 2 Punkte bei erfolgreich beantworteten CME-Fragen; Kategorie G (Selbststudium) 10 Punkte pro Jahr.
- Online-Einheiten dauern mindestens 45 Minuten; die Fragen müssen zu mindestens zwei Dritteln richtig beantwortet werden.
- Produktneutralität: Fortbildung muss frei von kommerziellen und werblichen Interessen sein.
Diese Online-Fortbildung ist nicht von einer Ärzte-, Zahnärzte- oder anderen Kammer anerkannt; es werden keine Fortbildungspunkte vergeben. Unsere Kurse sind keine Veranstaltungen im Sinne dieser Leitsätze und vergeben keine Punkte. Sie können als Selbstlernzeit dienen, soweit Ihre Kammer oder Ihr Arbeitgeber das zulässt. Fragen Sie im Zweifel Ihre Landeszahnärztekammer.
Wo im zahnärztlichen Alltag Streit entsteht
Beschwerden in Zahnarztpraxen betreffen häufig Fragen, die sich organisatorisch lösen lassen. Die Tabelle ordnet typische Konflikte der Rechtsgrundlage und dem passenden Angebot zu.
| Konflikt | Rechtsgrundlage | Passendes Angebot |
|---|---|---|
| Aufklärung vor Eingriff, Alternativen, Risiken | §§ 630d, 630e, 630h Abs. 2 BGB | Aufklärung und Einwilligung · Ratgeber |
| Kostenplan und Eigenanteil | § 630c Abs. 3 BGB (Textform bei Kostenrisiko) | IGeL und wirtschaftliche Aufklärung |
| Dokumentation von Befund und Behandlung | § 630f BGB | Patientenakte · Ratgeber |
| Praxiswebsite, Anzeigen, Bewertungsportale | Berufsordnung, HWG, Wettbewerbsrecht | Werbung und Social Media · Ratgeber |
| Zuwendungen von Dentallabor oder Industrie | §§ 299a, 299b StGB, Berufsordnung | Korruption vermeiden |
| Weitergabe von Daten an Labor, Versicherer, Behörden | § 203 StGB, DSGVO | Schweigepflicht und Datenschutz · Ratgeber |
Behandlungsvertrag, Beweislast und Dokumentation in der Zahnarztpraxis
Der zahnärztliche Behandlungsvertrag unterliegt den §§ 630a ff. BGB. Für Streitfälle sind drei Beweislastregeln zentral: Nach § 630h Abs. 2 BGB muss die Behandlerseite beweisen, dass sie ordnungsgemäß aufgeklärt hat und die Einwilligung vorlag. Nach § 630h Abs. 3 BGB wird vermutet, dass eine nicht dokumentierte wesentliche Maßnahme nicht getroffen wurde. Bei einem voll beherrschbaren Behandlungsrisiko (Abs. 1) und bei einem groben Behandlungsfehler (Abs. 5) kehren sich unter den dort genannten Voraussetzungen Vermutungen zulasten der Behandlerseite um. Daraus folgt für die Praxis: Heil- und Kostenplan, Aufklärungsgespräch, Alternativen und Einwilligung gehören in die Akte, und zwar zeitnah (§ 630f Abs. 1 BGB). Die Akte ist zehn Jahre aufzubewahren, soweit nichts anderes gilt (Abs. 3). Das Einsichtsrecht nach § 630g BGB führt dazu, dass Patientinnen und Patienten Kopien verlangen können; die MBO-Ä sieht für Ärztinnen und Ärzte seit 2026 die erste Kopie kostenfrei vor, für Zahnärztinnen und Zahnärzte kommt es auf Ihre Berufsordnung an.
Drei typische Konstellationen und wie man sie strukturiert angeht
Eigenanteil unklar
Eine Patientin erfährt nach der Behandlung, dass sie mehr zahlen muss als erwartet. Prüfen Sie: Wurde vor der Behandlung in Textform über die voraussichtlichen Kosten informiert (§ 630c Abs. 3 BGB)? Liegt der Plan unterschrieben vor? Wurden Alternativen besprochen? Fehlt der Nachweis, wird die Stellungnahme schwer.
Aufklärung bestritten
Ein Patient behauptet, über ein Risiko nicht aufgeklärt worden zu sein. Nach § 630h Abs. 2 BGB tragen Sie die Beweislast. Hilfreich sind ein Aufklärungsbogen mit handschriftlichen Ergänzungen, ein Vermerk zum Gespräch und die Information, wer anwesend war. Ein unterschriebenes Formular allein genügt nicht, wenn das Gespräch nicht stattgefunden hat; die Qualität des Gesprächs zählt.
Bewertung auf dem Portal
Eine negative Bewertung führt zur Versuchung, Behandlungsdetails zu erwidern. Das berührt die Schweigepflicht. Antworten Sie allgemein, ohne Patientendaten zu bestätigen, und lassen Sie Wortlaut und Form vorher prüfen.
Die Fälle zeigen: Konflikte lassen sich häufig durch einheitliche Praxisroutinen entschärfen. Das Programm Grundlagen: Berufsrecht, Ethik und Dokumentation bearbeitet diese Routinen.
Kurse: Werbung, IGeL, Korruption
Praxiswerbung, Selbstzahlerleistungen und Zuwendungen sind klassische Streitfelder. Der Werbekurs ordnet die drei Regelungsebenen für Werbung und Außendarstellung von Ärztinnen, Ärzten, Zahnärztinnen und Zahnärzten ein. Zu IGeL gilt § 630c Abs. 3 BGB: Wer weiß oder hinreichend vermutet, dass ein Dritter die Kosten nicht vollständig übernimmt, muss die Patientin oder den Patienten vor der Behandlung in Textform über die voraussichtlichen Kosten informieren.
| Kurs | Bearbeitungsdauer | Preis |
|---|---|---|
| Werbung, HWG, Social Media und Bewertungsportale | 2 Std. | 89 € |
| IGeL und wirtschaftliche Aufklärung | 1 Std. | 59 € |
| Korruption im Gesundheitswesen erkennen und vermeiden (§§ 299a, 299b StGB) | 2 Std. | 89 € |
Kurse: Patientenakte, ePA und Schweigepflicht
Die Patientenakte ist nach § 630f BGB zeitnah zu führen; Änderungen sind nur zulässig, wenn der ursprüngliche Inhalt erkennbar bleibt. Für die elektronische Patientenakte nach § 341 SGB V gibt es einen eigenen Kurs (1 Stunde), der die Praxis in Arzt- und Zahnarztpraxen einordnet. Die Schweigepflicht nach § 203 StGB erstreckt sich auch auf mitwirkende Personen, die Sie zur Verschwiegenheit verpflichten müssen.
Strahlenschutz und Arbeitsschutz in der Praxis
Zahnärztliche Praxen arbeiten mit Röntgenstrahlung und biologischen Arbeitsstoffen. Zwei Pflichten verdienen Aufmerksamkeit, weil sie regelmäßig zu erneuern sind: Die Fachkunde im Strahlenschutz wird nach § 48 StrlSchV mindestens alle fünf Jahre durch eine anerkannte Kursteilnahme oder eine andere von der Behörde anerkannte Maßnahme aktualisiert; eine neue Richtlinie über die erforderliche Fachkunde für ärztliches und zahnärztliches Personal (FK-RL Medizin) ist von den Landesbehörden bis zum 1. Januar 2027 anzuwenden. Die Unterweisung der Beschäftigten erfolgt nach § 12 ArbSchG und § 14 BioStoffV vor Aufnahme der Tätigkeit und mindestens jährlich, mit schriftlichem Nachweis von Inhalt und Datum. Unsere Kurse ersetzen weder die Strahlenschutz-Aktualisierung noch die betriebliche Unterweisung.
Verantwortung für das Praxisteam
Zahnarztpraxen arbeiten arbeitsteilig mit Zahnmedizinischen Fachangestellten, Prophylaxe- und Verwaltungskräften. Als Inhaberin oder Inhaber tragen Sie Organisationsverantwortung: Verpflichtung zur Verschwiegenheit nach § 203 Abs. 4 StGB, Unterweisungen nach ArbSchG und BioStoffV, Einarbeitung in Aufklärungs- und Dokumentationsroutinen sowie klare Regeln für Telefonauskünfte, Social-Media-Auftritt und Bewertungsportale. Ein schriftlicher Praxisstandard für diese Punkte verkürzt Streit und erleichtert die Stellungnahme, falls die Kammer anfragt. Der Kurs Schweigepflicht und Datenschutz in Praxis und Klinik ist auch für Praxisteams geeignet.
Werbung der Zahnarztpraxis: drei Regelungsebenen
Praxiswerbung wird von drei Ebenen begrenzt: dem Berufsrecht (Berufsordnung der Kammer, nach der berufswidrige Werbung untersagt ist), dem Heilmittelwerbegesetz (HWG) und dem Wettbewerbsrecht (UWG). Typische Konflikte betreffen Vorher-Nachher-Bilder, Preisaktionen, Bewertungen auf Portalen und Influencer-Kooperationen. Wir geben keine Einzelparagrafen dieser Normen wieder, weil wir sie nicht im Wortlaut geprüft haben; der Kurs und der Ratgeber Werbung für Heilberufe zeigen die Prüfstruktur.
Kurse: Behandlungsfehlervorwurf, Sicherheit und Gewalt
Wird ein Behandlungsfehler vorgeworfen, zählen Dokumentation und Kommunikation. Die Kurse helfen, Praxisabläufe sicherer zu machen und Konflikte, auch eskalierende, professionell zu bewältigen.
Wenn die Zahnärztekammer schreibt
Beschwerden von Patientinnen und Patienten, etwa zu Kosten, Aufklärung oder Behandlungsergebnis, erreichen die Kammer ebenso wie bei Ärztinnen und Ärzten. Der Ablauf (Anhörung, Einstellung, Rüge, Antrag beim Berufsgericht) folgt dem Heilberufe-Kammergesetz Ihres Landes; der Leitfaden Berufsgerichtliches Verfahren zeigt ihn am bayerischen Beispiel, der Ratgeber Stellungnahme an die Kammer schreiben die Antwort. Zahnärztliche Schlichtungs- und Gutachterstellen sind je Land verschieden organisiert; fragen Sie Ihre Kammer.
Programme für Zahnärztinnen und Zahnärzte
Als Einstieg eignen sich die Programme Grundlagen: Berufsrecht, Ethik und Dokumentation (10 Lernstunden, 309 € statt 445 €) und Aufarbeitung nach Beschwerde oder Kammerverfahren (11 Lernstunden, 339 € statt 485 €). Die Programme vergeben keine Fortbildungspunkte.
Für wen diese Kurse geeignet sind
- Praxisinhaberinnen und Praxisinhaber, die Aufklärung, Dokumentation, Werbung und IGeL-Verträge ordnen wollen.
- Angestellte Zahnärztinnen und Zahnärzte und Assistenzzahnärzte, die das Berufsrecht systematisch kennenlernen möchten.
- Zahnärztinnen und Zahnärzte nach einer Patientenbeschwerde oder einem Behandlungsfehlervorwurf (siehe nach einer Beschwerde).
- Praxisteams in Verwaltung und Prophylaxe, die den Kurs zu Schweigepflicht, ePA oder Gewalt für sich nutzen.
So lernen Sie online
Sie melden sich an und beginnen sofort, auf Laptop, Tablet oder Smartphone. Jeder Kurs ist in Abschnitte gegliedert; die Bearbeitungsdauer beträgt je nach Kurs 1, 2 oder 3 Stunden. Die Abschlussprüfung besteht aus Multiple-Choice-Fragen (10, 15 oder 20 Fragen bei 1, 2 oder 3 Stunden); bestanden ist sie mit mindestens 80 % richtigen Antworten. Anschließend verfassen Sie eine kurze reflektierende Darstellung und laden Ihre Teilnahmebescheinigung herunter. Der Fortschritt wird automatisch gespeichert, sodass sich ein Kurs auf mehrere kurze Sitzungen zwischen Dienst und Sprechstunde verteilen lässt.
Diese Online-Fortbildung ist nicht von einer Ärzte-, Zahnärzte- oder anderen Kammer anerkannt; es werden keine Fortbildungspunkte vergeben. Die Teilnahmebescheinigung nennt die Bearbeitungsdauer in Stunden und dient als Nachweis Ihrer Selbstlernzeit, soweit Ihr Arbeitgeber oder Ihre Berufsorganisation das zulässt.
Jetzt starten
Beginnen Sie mit „Berufsrecht kompakt“ oder „Aufklärung und Einwilligung“ und ergänzen Sie ein Thema aus Ihrem Praxisalltag. Alle Kurse finden Sie im Kurskatalog, die Übersicht aller Berufsgruppen unter Berufsethik und Berufsrecht.
Fragen
Welche Kurse sind für Zahnärztinnen und Zahnärzte besonders passend?
„Berufsrecht kompakt“ und „Aufklärung und Einwilligung“ richten sich ausdrücklich auch an Zahnärztinnen und Zahnärzte, ebenso der Kurs zu Werbung, HWG und Social Media, der Kurs zu IGeL und der Kurs zur elektronischen Patientenakte. Ergänzend sind Dokumentation und Schweigepflicht für jede Praxis relevant.
Sind die Kurse von der Zahnärztekammer oder der BZÄK anerkannt?
Nein. Ethicapraxis ist ein unabhängiger Anbieter; die Kurse sind von keiner Zahnärztekammer, der BZÄK, der KZBV oder der DGZMK anerkannt oder genehmigt. Es werden keine Fortbildungspunkte vergeben.
Wie werden Fortbildungspunkte in der Zahnmedizin vergeben?
Nach den Leitsätzen von BZÄK, DGZMK und KZBV (Stand 10.12.2025) gelten Kategorien wie A (Vortrag, 1 Punkt je 45 Minuten), C (interaktive, digitale Fortbildung) und G (Selbststudium, 10 Punkte pro Jahr). Punkte erhalten Sie nur für Veranstaltungen, die diese Regeln einhalten und bescheinigt sind. Unsere Kurse gehören nicht dazu.
Gilt die MBO-Ä auch für Zahnärztinnen und Zahnärzte?
Die MBO-Ä ist die Musterberufsordnung der Ärztinnen und Ärzte. Für Zahnärztinnen und Zahnärzte maßgeblich ist die Berufsordnung Ihrer Landeszahnärztekammer. Der Kurs „Berufsrecht kompakt“ behandelt das Berufsrecht der Heilberufe und weist auf diese Unterschiede hin.
Was muss ich bei IGeL-Leistungen beachten?
Weiß die Behandlerseite oder hat sie hinreichenden Grund zur Annahme, dass ein Dritter die Kosten nicht vollständig übernimmt, muss sie die Patientin oder den Patienten vor der Behandlung in Textform über die voraussichtlichen Kosten informieren (§ 630c Abs. 3 BGB). Der IGeL-Kurs (1 Stunde, 59 €) vertieft das.
Wie viel kosten die Kurse?
59 € für 1 Stunde, 89 € für 2 Stunden und 129 € für 3 Stunden. Es gibt kein Abonnement; Sie zahlen pro Kurs über Stripe.
Wie läuft ein Kurs ab und wie bestehe ich?
Alle Kurse sind online und im eigenen Tempo bearbeitbar, am Laptop, Tablet oder Smartphone. Am Ende steht eine Abschlussprüfung mit Multiple-Choice-Fragen (1 Stunde: 10 Fragen, 2 Stunden: 15, 3 Stunden: 20); bestanden ist sie ab 80 % richtiger Antworten. Danach verfassen Sie eine kurze reflektierende Darstellung und laden Ihre Teilnahmebescheinigung herunter. Der Fortschritt wird gespeichert, sodass Sie in mehreren Sitzungen lernen können.
Vergeben die Kurse Fortbildungspunkte oder sind sie von einer Kammer anerkannt?
Nein. Ethicapraxis ist ein unabhängiger Anbieter. Die Kurse sind weder von einer Zahnärztekammer, der BZÄK oder der KZBV noch von einer anderen Kammer, Behörde oder Stelle anerkannt oder genehmigt, und es werden keine Fortbildungspunkte vergeben. Sie erhalten eine Teilnahmebescheinigung mit der Bearbeitungsdauer in Stunden, die Sie für Ihre eigenen Unterlagen als Nachweis einer Selbstlernzeit nutzen können, soweit Ihr Arbeitgeber oder Ihre Berufsorganisation das zulässt. Ob und wie Lernzeit angerechnet wird, entscheidet allein die zuständige Stelle.
Gibt es eine Musterberufsordnung für Zahnärzte?
Die Bundeszahnärztekammer stellt Mustertexte bereit. Verbindlich ist aber die Berufsordnung Ihrer Landeszahnärztekammer. Lesen Sie deren aktuellen Text.
Wie oft muss ich die Fachkunde im Strahlenschutz aktualisieren?
Nach § 48 StrlSchV mindestens alle fünf Jahre durch eine anerkannte Kursteilnahme oder eine andere von der Behörde anerkannte Maßnahme. Unsere Kurse ersetzen die Aktualisierung nicht.
Was gilt, wenn ich Zahnersatz mit Eigenanteil anbiete?
Wenn Sie wissen oder hinreichend vermuten, dass ein Dritter die Kosten nicht vollständig übernimmt, müssen Sie die Patientin oder den Patienten vor der Behandlung in Textform über die voraussichtlichen Kosten informieren (§ 630c Abs. 3 BGB).
Darf ich Bewertungen auf Portalen beantworten?
Antworten berühren Schweigepflicht und Werberecht. Der Werbekurs und der Ratgeber zur Werbung für Heilberufe zeigen, worauf Sie achten sollten.
Amtliche Quellen
Stand: November 2026. Regeln und Verfahren ändern sich; bitte prüfen Sie den aktuellen Stand bei der amtlichen Quelle. Diese Seite enthält allgemeine Informationen und keine Rechtsberatung.
- BZÄK/DGZMK/KZBV: Leitsätze zur zahnärztlichen Fortbildung (Stand 10.12.2025)
- BZÄK/DGZMK: Erläuterungen zum Punkt C) Interaktive Fortbildung
- BGB § 630d Einwilligung
- BGB § 630f Dokumentation der Behandlung
- BGB § 630c Mitwirkung der Vertragsparteien; Informationspflichten
- StGB § 203 Verletzung von Privatgeheimnissen
- StGB § 299a Bestechlichkeit im Gesundheitswesen
- StGB § 299b Bestechung im Gesundheitswesen
- SGB V § 341 Elektronische Patientenakte
- Bundesärztekammer: Berufsrecht
- Bundesministerium der Justiz: StrlSchV § 48 Aktualisierung der Fachkunde
- Bundesministerium der Justiz: ArbSchG § 12 Unterweisung
Unabhängiger Anbieter für Online-Weiterbildung
So sind diese Kurse aufgebaut
Nur amtliche Quellen
Jede rechtliche und regulatorische Angabe stammt aus Primärquellen: Deutsches Bundes- und Landesrecht, die Berufsordnungen der Kammern und amtliche Hinweise. Was wir nicht bestätigen können, lassen wir weg.
Original, Ausgabe für Ausgabe
Lektionen, Szenarien und Prüfungsfragen werden von uns für jede Ausgabe gesondert verfasst und vor der Veröffentlichung auf Richtigkeit, didaktische Qualität und faire Bewertung geprüft.
Überprüft, wenn sich Regeln ändern
Wenn sich ein Kodex, ein Standard oder ein Gesetz ändert, werden die betroffenen Kurse überprüft und aktualisiert. Gemeldete Fehler bei rechtlichen oder regulatorischen Angaben werden zuerst korrigiert.
Unabhängig, und das sagen wir offen
Wir sind weder mit einer Kammer oder staatlichen Stelle verbunden noch von einer solchen akkreditiert, zugelassen oder empfohlen, und wir versprechen nie ein bestimmtes Ergebnis.