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Wie die Therapieberufe geregelt sind
Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie und weitere Gesundheitsfachberufe sind in Deutschland über Bundesgesetze zu Ausbildung und Berufsbezeichnung geregelt. Ob für den jeweiligen Beruf eine Kammer mit Berufsordnung besteht, ist anders als bei den akademischen Heilberufen nicht einheitlich. Deshalb sind Arbeitsverträge, Verträge mit Krankenkassen, Verbandsregeln und das allgemeine Recht (BGB, StGB, Datenschutzrecht) oft die wichtigsten Maßstäbe. Wir geben keine berufsspezifischen Paragrafen wieder, die wir nicht aus amtlichen Quellen geprüft haben. Die Seite Weitere Gesundheitsberufe beschreibt die einzelnen Berufe und verweist auf die zuständigen Stellen.
Welche Berufe gemeint sind
Unter „Therapieberufen und weiteren Gesundheitsberufen“ fassen wir Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie, Podologie, Hebammenwesen, Rettungsdienst und medizinische Assistenzberufe zusammen. Für einige davon haben wir eigene Seiten: Die Seite Weitere Gesundheitsberufe behandelt Medizinische Fachangestellte, Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten, Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten, Logopädinnen und Logopäden, Hebammen sowie Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter. Gemeinsam ist ihnen, dass sie unmittelbar mit Patientinnen und Patienten arbeiten, Gesundheitsdaten verarbeiten und ihre Tätigkeit dokumentieren müssen, auch wenn die berufsrechtlichen Grundlagen im Einzelnen verschieden sind.
Was wir anbieten und was nicht
Für Physiotherapie und andere Therapieberufe haben wir derzeit keinen Kurs, der ausschließlich das jeweilige Berufsrecht, Heilmittelrecht oder die Regeln der Berufsverbände behandelt. Wir geben deshalb auch keine berufsspezifischen Kammer- oder Gesetzesangaben wieder, die wir aus amtlichen Quellen nicht belegen konnten. Verfügbar sind Kurse, die ausdrücklich alle Gesundheitsberufe ansprechen; sie behandeln Pflichten, die Sie in jeder Behandlungssituation betreffen.
Kernkurse für Therapieberufe
Schweigepflicht und Datenschutz in Praxis und Klinik
Der Kurs (2 Stunden) richtet sich an alle Berufe mit Geheimnispflichten: § 203 StGB (Abs. 1 listet die erfassten Berufsgruppen; prüfen Sie dort Ihre Berufsgruppe), Weitergabe an mitwirkende Personen nach Abs. 3 und die Pflicht nach Abs. 4, diese zur Geheimhaltung zu verpflichten, DSGVO und § 22 BDSG sowie Kinderschutz nach § 4 KKG.
Patientensicherheit: Risikomanagement, CIRS und Never Events
Der Kurs (2 Stunden) zeigt, wie Patientensicherheit in Praxis und Klinik systematisch gestaltet werden kann: von Fehlerbegriffen über Risikomanagement bis zu Fehlermeldesystemen. Die QM-Richtlinie des G-BA beschreibt Risiko- und Fehlermanagement; Fehlermeldesysteme arbeiten freiwillig, anonym und sanktionsfrei.
Pflichten, die in jeder Therapiepraxis gelten
Behandlungsvertrag und Information
Die §§ 630a ff. BGB gelten für Behandlungsverträge allgemein; dazu gehören Informations- und Aufklärungspflichten und die Dokumentation nach § 630f BGB. Wenn Sie wissen oder vermuten, dass ein Dritter die Kosten nicht vollständig übernimmt, müssen Sie vor der Behandlung in Textform informieren (§ 630c Abs. 3 BGB).
Schweigepflicht und Datenschutz
Prüfen Sie, ob Ihre Berufsgruppe in § 203 Abs. 1 StGB genannt ist; unabhängig davon gelten Datenschutz und vertragliche Verschwiegenheit. Der Ratgeber Schweigepflicht erklärt führt durch die Prüfschritte.
Dokumentation
Verlaufsdokumentation, Befund und Maßnahmen gehören zeitnah in die Akte; Änderungen nur mit erkennbarem Originalinhalt. Siehe Patientenakte und Dokumentation erklärt.
Patientensicherheit
Stürze, Lagerungsfehler und Kommunikationsfehler sind typische Risiken. Fehlermeldesysteme nach der QM-Richtlinie sind freiwillig, anonym und sanktionsfrei.
Gewalt und Grenzverletzungen
Körpernahe Berufe sind besonders sensibel. Klare Aufklärung, Einwilligung zu Berührungen und dokumentierte Absprachen schützen beide Seiten.
Checkliste: Praxisorganisation für Therapiepraxen
Wer Praxisabläufe einmal ordnet, spart Konflikte. Prüfen Sie:
- Gibt es eine schriftliche Information zu Behandlung, Kosten und Absagebedingungen, die Patientinnen und Patienten vor Beginn erhalten?
- Wird bei Eigenanteilen oder nicht gedeckten Leistungen in Textform informiert (§ 630c Abs. 3 BGB)?
- Sind Mitarbeitende und Dienstleister zur Geheimhaltung verpflichtet (§ 203 Abs. 4 StGB, soweit anwendbar)?
- Gibt es eine Regel für Auskünfte an Angehörige, Ärzte und Kostenträger?
- Wird zeitnah dokumentiert, und bleiben Änderungen nachvollziehbar?
- Gibt es ein Verfahren für Beschwerden und Beinahe-Fehler?
- Sind Notfall- und Deeskalationsabläufe bekannt?
- Werden Werbung, Website und Social Media vor Veröffentlichung geprüft?
Dazu passt der Ratgeber Werbung für Heilberufe.
Körperkontakt, Einwilligung und Grenzen
In körpernahen Therapien ist Einwilligung mehr als ein Formular. Erklären Sie vor Beginn, was Sie tun, warum und welche Alternativen bestehen; fragen Sie vor Berührungen nach und respektieren Sie ein Nein. Nach § 630d BGB ist eine Einwilligung nur wirksam, wenn zuvor aufgeklärt wurde. Dokumentieren Sie Absprachen und Besonderheiten. Bei Minderjährigen oder Menschen mit eingeschränkter Entscheidungsfähigkeit sind die Beteiligung der Betreuungspersonen und die Entscheidungsassistenz wichtig; die Zentrale Ethikkommission hat dazu 2016 eine Stellungnahme veröffentlicht. Im Konfliktfall zählen Dokumentation und Gesprächsführung, siehe Schwierige Gespräche führen.
Datenschutz in der Therapiepraxis
Terminverwaltung, Praxissoftware, Messenger und Abrechnung verarbeiten Gesundheitsdaten. Gesundheitsdaten sind besondere Kategorien personenbezogener Daten; die DSGVO und § 22 BDSG setzen den Rahmen. Praktische Mindestregeln: keine Patientendaten in privaten Messengern, Zugriffsrechte nach Funktion, Verpflichtung von Mitarbeitenden und Dienstleistern zur Geheimhaltung, Löschkonzept und Auftragsverarbeitungsverträge. Beim Einsatz von KI-Werkzeugen gelten dieselben Regeln; Art. 4 der KI-Verordnung (Fassung der Verordnung (EU) 2026/1744) verlangt Maßnahmen zur Förderung der KI-Kompetenz. Siehe KI-Kompetenz für Gesundheitsberufe.
Gewalt, Aggression und Teamkonflikte
Nach der KBV-Umfrage von 2024 (Stellungnahme vom 08.01.2026) berichteten 80 % der Befragten über verbale Gewalt im vergangenen Jahr; die Umfrage betraf Ärztinnen, Ärzte, Psychotherapeuten und Praxispersonal, nicht ausdrücklich Therapieberufe. Wir ziehen daraus keine Zahlen für Ihren Beruf. Unabhängig davon helfen Deeskalationstraining, klare Hausregeln, Notfallkontakte und Nachbesprechung nach Vorfällen. Teamkonflikte und Überlastung gehören zu den Risikofaktoren für Fehler; der Kurs Gewalt in Praxis und Klinik: Deeskalation und Eigenschutz behandelt beides.
Wenn Beschwerde oder Vorwurf kommt
Beschwerden können Arbeitgeber, Krankenkassen, Berufsverbände oder Gerichte erreichen. Wie bei allen Gesundheitsberufen gilt: Frist notieren, Akte sichern, Versicherung informieren, sachlich und belegt antworten. Wenn für Ihren Beruf eine Kammer besteht, folgt das Verfahren dem Landesrecht; das Grundmuster steht im Leitfaden Berufsgerichtliches Verfahren. Eine Übersicht der Anlässe bietet die Seite Nach einer Beschwerde.
Kurse für den Behandlungsalltag
Gespräche mit Patientinnen und Patienten, Konflikte im Team und Aggression gehören zum Alltag. Die Patientenakte nach § 630f BGB ist zeitnah zu führen; Änderungen sind nur zulässig, wenn der ursprüngliche Inhalt erkennbar bleibt. Der Kurs zur Patientenakte ist für alle Behandelnden gedacht. Zur Gewalt ist nach unserem Quellenstand ein Gesetzentwurf zur Stärkung des strafrechtlichen Schutzes des Gemeinwesens in der Diskussion, aber nicht in Kraft; Paragrafennummern nennen wir deshalb nicht.
| Kurs | Bearbeitungsdauer | Preis |
|---|---|---|
| Schwierige Gespräche führen: schlechte Nachrichten, Konflikte, Fehlergespräche | 2 Std. | 89 € |
| Gewalt in Praxis und Klinik: Deeskalation und Eigenschutz | 2 Std. | 89 € |
| Die Patientenakte: Dokumentation nach § 630f BGB | 2 Std. | 89 € |
Kurse: KI, Ethik, Gesundheit und Integrität
Weitere Kurse behandeln KI-Kompetenz, ethische Fallbesprechung, Belastung und Selbstfürsorge sowie Korruption im Gesundheitswesen. Der Korruptionskurs ist für alle zugelassenen Berufe ausgelegt; §§ 299a und 299b StGB sehen Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe vor.
Programme
Empfehlenswerte Einstiege sind Grundlagen: Berufsrecht, Ethik und Dokumentation (10 Lernstunden, 309 € statt 445 €) und Patientensicherheit, Risiko und Kommunikation (10 Lernstunden, 309 € statt 445 €). Beide sind berufsübergreifend und vergeben keine Fortbildungspunkte.
Was unsere Kurse sind und was nicht
Diese Online-Fortbildung ist nicht von einer Ärzte-, Zahnärzte- oder anderen Kammer anerkannt; es werden keine Fortbildungspunkte vergeben. Das gilt auch für Physiotherapie und weitere Gesundheitsberufe: Die Kurse sind von keiner Kammer, keinem Berufsverband und keiner Behörde anerkannt oder genehmigt. Die Teilnahmebescheinigung weist die Bearbeitungsdauer aus; ob Ihr Arbeitgeber, Berufsverband oder eine Kasse die Lernzeit anerkennt, entscheidet allein diese Stelle. Mehr auf unserer Seite Fortbildungspflicht.
Für wen diese Kurse geeignet sind
- Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten in Praxis, Klinik und Rehabilitation.
- Weitere Gesundheitsberufe, etwa Ergotherapie, Logopädie, medizinische Fachangestellte und Rettungsdienst, die Kurse für alle Berufe nutzen möchten.
- Praxisleitungen, die Datenschutz, Patientensicherheit und Konfliktkultur im Team verbessern wollen.
So lernen Sie online
Sie melden sich an und beginnen sofort, auf Laptop, Tablet oder Smartphone. Jeder Kurs ist in Abschnitte gegliedert; die Bearbeitungsdauer beträgt je nach Kurs 1, 2 oder 3 Stunden. Die Abschlussprüfung besteht aus Multiple-Choice-Fragen (10, 15 oder 20 Fragen bei 1, 2 oder 3 Stunden); bestanden ist sie mit mindestens 80 % richtigen Antworten. Anschließend verfassen Sie eine kurze reflektierende Darstellung und laden Ihre Teilnahmebescheinigung herunter. Der Fortschritt wird automatisch gespeichert, sodass sich ein Kurs auf mehrere kurze Sitzungen zwischen Dienst und Sprechstunde verteilen lässt.
Diese Online-Fortbildung ist nicht von einer Ärzte-, Zahnärzte- oder anderen Kammer anerkannt; es werden keine Fortbildungspunkte vergeben. Die Teilnahmebescheinigung nennt die Bearbeitungsdauer in Stunden und dient als Nachweis Ihrer Selbstlernzeit, soweit Ihr Arbeitgeber oder Ihre Berufsorganisation das zulässt.
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Beginnen Sie mit „Schweigepflicht und Datenschutz“ oder „Patientensicherheit“ und ergänzen Sie einen Kurs zu Gesprächen oder Gewalt. Alle Kurse finden Sie im Kurskatalog, die Übersicht aller Berufsgruppen unter Berufsethik und Berufsrecht.
Fragen
Gibt es einen eigenen Kurs für Physiotherapie?
Nein. Derzeit enthält unser Katalog keinen Kurs, der ausschließlich Berufsrecht oder Heilmittelrecht der Physiotherapie behandelt. Es gibt Kurse für alle Gesundheitsberufe, darunter Schweigepflicht und Datenschutz, Patientensicherheit, schwierige Gespräche und Gewalt.
Gilt die Schweigepflicht nach § 203 StGB für meinen Beruf?
§ 203 Abs. 1 StGB führt die erfassten Berufsgruppen auf; prüfen Sie dort, ob Ihre Berufsgruppe genannt ist. Der Kurs erklärt die Systematik und die Weitergabe an mitwirkende Personen nach Abs. 3 und 4. Er ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Was ist ein CIRS?
Ein Critical Incident Reporting System ist ein Fehlermeldesystem. Nach der QM-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses arbeiten Fehlermeldesysteme freiwillig, anonym und sanktionsfrei. Der Patientensicherheitskurs erklärt Einführung und Nutzung.
Sind die Kurse von einem Berufsverband oder einer Kammer anerkannt?
Nein. Ethicapraxis ist ein unabhängiger Anbieter. Die Kurse sind von keiner Kammer, keinem Berufsverband und keiner Behörde anerkannt, und es werden keine Fortbildungspunkte vergeben.
Was kosten die Kurse?
59 € für 1 Stunde, 89 € für 2 Stunden, 129 € für 3 Stunden. Die beiden Kernkurse dauern je 2 Stunden und kosten je 89 €. Zahlung über Stripe.
Wie läuft ein Kurs ab und wie bestehe ich?
Alle Kurse sind online und im eigenen Tempo bearbeitbar, am Laptop, Tablet oder Smartphone. Am Ende steht eine Abschlussprüfung mit Multiple-Choice-Fragen (1 Stunde: 10 Fragen, 2 Stunden: 15, 3 Stunden: 20); bestanden ist sie ab 80 % richtiger Antworten. Danach verfassen Sie eine kurze reflektierende Darstellung und laden Ihre Teilnahmebescheinigung herunter. Der Fortschritt wird gespeichert, sodass Sie in mehreren Sitzungen lernen können.
Vergeben die Kurse Fortbildungspunkte oder sind sie von einer Kammer anerkannt?
Nein. Ethicapraxis ist ein unabhängiger Anbieter. Die Kurse sind weder von einer Kammer oder einem Berufsverband noch von einer anderen Kammer, Behörde oder Stelle anerkannt oder genehmigt, und es werden keine Fortbildungspunkte vergeben. Sie erhalten eine Teilnahmebescheinigung mit der Bearbeitungsdauer in Stunden, die Sie für Ihre eigenen Unterlagen als Nachweis einer Selbstlernzeit nutzen können, soweit Ihr Arbeitgeber oder Ihre Berufsorganisation das zulässt. Ob und wie Lernzeit angerechnet wird, entscheidet allein die zuständige Stelle.
Wo finde ich Informationen zu Physiotherapie und Berufsrecht?
Auf der Seite Weitere Gesundheitsberufe und bei Ihrem Berufsverband und Arbeitgeber. Berufsspezifische Paragrafen geben wir nicht wieder, wenn wir sie nicht aus amtlichen Quellen belegen konnten.
Muss ich Schweigepflicht auch ohne Nennung in § 203 StGB beachten?
Unabhängig von der strafrechtlichen Einordnung bestehen vertragliche Verschwiegenheitspflichten und datenschutzrechtliche Pflichten. Klären Sie Ihre Lage mit Arbeitgeber oder Beratung.
Ist die Patientenakte auch in der Physiotherapie Pflicht?
Dokumentation gehört zur Behandlung; § 630f BGB regelt sie für Behandlungsverträge. Welche Vorgaben darüber hinaus Verträge und Verbände machen, klären Sie vor Ort.
Amtliche Quellen
Stand: November 2026. Regeln und Verfahren ändern sich; bitte prüfen Sie den aktuellen Stand bei der amtlichen Quelle. Diese Seite enthält allgemeine Informationen und keine Rechtsberatung.
- StGB § 203 Verletzung von Privatgeheimnissen
- KKG § 4 Beratung und Übermittlung von Informationen bei Kindeswohlgefährdung
- Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO)
- BDSG § 22 Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten
- G-BA: QM-Richtlinie (Richtlinie über grundsätzliche Anforderungen an ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement)
- BGB § 630f Dokumentation der Behandlung
- KBV: Stellungnahme zum Referentenentwurf „Stärkung des strafrechtlichen Schutzes des Gemeinwesens“ (08.01.2026)
- StGB § 299a Bestechlichkeit im Gesundheitswesen
- StGB § 299b Bestechung im Gesundheitswesen
Unabhängiger Anbieter für Online-Weiterbildung
So sind diese Kurse aufgebaut
Nur amtliche Quellen
Jede rechtliche und regulatorische Angabe stammt aus Primärquellen: Deutsches Bundes- und Landesrecht, die Berufsordnungen der Kammern und amtliche Hinweise. Was wir nicht bestätigen können, lassen wir weg.
Original, Ausgabe für Ausgabe
Lektionen, Szenarien und Prüfungsfragen werden von uns für jede Ausgabe gesondert verfasst und vor der Veröffentlichung auf Richtigkeit, didaktische Qualität und faire Bewertung geprüft.
Überprüft, wenn sich Regeln ändern
Wenn sich ein Kodex, ein Standard oder ein Gesetz ändert, werden die betroffenen Kurse überprüft und aktualisiert. Gemeldete Fehler bei rechtlichen oder regulatorischen Angaben werden zuerst korrigiert.
Unabhängig, und das sagen wir offen
Wir sind weder mit einer Kammer oder staatlichen Stelle verbunden noch von einer solchen akkreditiert, zugelassen oder empfohlen, und wir versprechen nie ein bestimmtes Ergebnis.